Jüdische Jammerkultur

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. April 2016 | 2.182 mal gesehen

Juden haben eine Jammerkultur, die sich in einer Art Ahnenkult und an der Klagemauer offenbart. Die Ultrareligiösen bejammern an der Klagemauer die Zerstörung des jüdischen Tempels vor fast 2000 Jahren. Säkulare pflegen zum Gedenken an die sogenannte Shoah eine Art Ahnenkult. Der „Shoah-Kult“ wird von zahlreichen Organisationen und Akteuren mit einem moralisierenden Zeigefinger gepflegt und offenbart sich an zahlreichen Gedenkstätten, die an religiöse Kultstätten erinnern.

Die Jammerkultur ist klar rückwärts gerichtet und bezieht sich auf die Vergangenheit. Ich bin aufgrund meiner Erfahrung zur Auffassung gelangt, dass diese Jammerkultur gegen freies Denken gerichtet ist.

Je mehr Tabus eine Gesellschaft hat, desto unfreier ist sie. Eine Gesellschaft, die freies Denken und die Veröffentlichung von Gedanken unterdrückt, ist eine arme Gesellschaft.

Ultimatum von Matthias Schwaibold

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. April 2016 | 2.875 mal gesehen

Dr. Matthias Schwaibold hat ein Problem mit meiner Kritik an seinem Aufsatz über einen Tweet von mir. Jetzt stellt er mir ein Ultimatum und droht mit juristischen Konsequenzen. Ich finde es wichtig, dass ich zu einem Aufsatz, der meine Person betrifft, Stellung nehmen kann. Mit etwas Anstand würde das auch Matthias Schwaibold verstehen. Denn damit meine Leser nachvollziehen können, was ich kritisiere, muss ich natürlich auch den kritisierten Aufsatz zeigen können. Nur so ist meine Kritik nachvollziehbar. Hat Dr. Matthias Schwaibold Mühe mit der Pressefreiheit? Er, der als Medienanwalt die Interessen der Ringierpresse vertritt? Ja, er ist der Anwalt der Ringierpresse, die selber kein Blatt vor den Mund nimmt und andere Leute öffentlich als Idioten, Deppen usw. beschimpft. Kürzlich ist die Ringierpresse mit der vom jüdischen Gemeindebund der Schweiz initiierten Hetze gegen Blocher aufgefallen. Ein Anwalt, der ein Revolverblatt wie den Blick verteidigt, geht wegen einer Kritik an einem Aufsatz auf mich los? Wie scheinheilig ist das denn?

Was ist geschehen? Am 17. April 2016 publizierte ich eine Kritik an einem Aufsatz von Dr. Matthias Schwaibold. Der an der HSG vorgetragene Aufsatz wurde mir zugetragen, weil er mich betrifft. Konkret geht es darin um einen Tweet von mir, an dem ich das Urheberrecht habe. Ohne mich bzw. meinen Tweet würde es also auch den Aufsatz von Dr. Matthias Schwaibold nicht geben.

Der Aufsatz von Schwaibold wurde vom Stämpfliverlag im Forum Poenale im Internet zugänglich gemacht.

Am Montag dem 25. April 2016 meldete sich bei mir ein Herr Stephan Grieb vom Stämpfli Verlag mit einer Email. Er machte Urheberrechte geltend und verlangte die Entfernung des Aufsatzes von Medienanwalt Schwaibold. Ich habe Grieb geantwortet, worauf er mir nochmals eine zweite Email geschickt hat. Laut dem Email-Verkehr machte der Stämpfli-Verlag die Urheberrechte für sich geltend.

Heute hat mir Matthias Schwaibold höchstpersönlich geschrieben. Aus dem Schreiben von Schwaibold geht hervor, dass der Stämpfliverlag die Urheberrechte, an denen ihm angeblich soviel gelegen war, wieder an Schwaibold zurückgegeben hat. Offenbar liegt dem Stämpfliverlag doch nicht soviel an den Urheberrechten am wenig geistreichen Aufsatz von Schwaibold. Woher Schwaibold plötzlich wieder soviel Interesse daran hat? Er hat seine Urheberrechte vorher ja freiwillig dem Stämpfliverlag abgetreten! Jetzt will er sie wieder. Wozu? Die Antwort liegt auf der Hand, er will mit dieser krummen Tour meine Kritik an seinem gegen meine Person gerichteten Pamphlet sabotieren.

Im Austeilen ist Matthias Schwaibold genauso stark wie sein Glaubensgenosse David Gibor. Auf Kritik scheint er jedoch genauso dünnhäutig zu reagieren wie letzterer. Es ist einfach nur lächerlich, welchen Aufwand gewisse Leute betreiben um andere zum Schweigen zu bringen.

Wir haben es schon beim Kristallnacht-Tweet gesehen, wie weit die Gegner der Meinungsäusserungsfreiheit und der Pressefreiheit gehen. Gibor hat extra dafür gesorgt, dass die Anklage mit dem absurden Holocaust-Vorwurf ergänzt wird. Die Staatsanwaltschaft wollte das anfänglich nicht tun, änderte ihre Meinung dann aber aufgrund des medialen Drucks und wegen Gibor.

Ich biete Schwaibold an, sich mit mir zum Schlagabtausch oder zum Duell auf einem Feld zu treffen. Er kann ja David Gibor oder Marcel Hubschmid zum Sekundieren mitnehmen. Freie Waffenwahl (Pistolen, Schwerter, Rapier etc.). Das ist ehrenhafter als die in der Schweiz weit verbreitete Winkeladvokatur, die mithilfe der anti-intellektuellen Pseudojustiz gegen freies Denken und Publizieren vorgeht.

Pharisäer haben laut Bibel Jesus auf dem Gewissen. Heute machen einige von ihnen als Anwälte der Inquisition Konkurrenz.

Die Drecksarbeit dürfen andere für sie machen.

Wie die Ringierpresse gegen Blocher hetzt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. April 2016 | 2.960 mal gesehen

Es ist schon erstaunlich, wie sich gewisse Bevölkerungskreise angestachelt von der Presse wegen einzelner Aussagen und Wörter empören. Als ich in einem Tweet einmal das Wort „Kristallnacht“ benutzte, haben diese Leute dafür gesorgt, dass mir gekündigt wurde, ich in ein mehrjähriges Strafverfahren und mehrere Zivilverfahren verwickelt wurde und finanziell ruiniert wurde. Sogar die Zukunft wollten sie mir verbauen indem sie mich überall namentlich an den Pranger stellten und Lügen über mich verbreiteten. Mit der Hilfe von einfältigen linken Richtern sorgten diese Selbstgerechten dafür, dass ich zur Person der Zeitgeschichte erklärt wurde. Dies mit der Begründung, ich hätte auf Twitter einen provokativen Tweet verfasst. Jetzt hat es diese selbstgefällige Meute angeführt von der Ringierpresse auf Blocher abgesehen. Auch bei ihm geht es lediglich um eine harmlose Aussage, von der ohne dem Theater dieser falschen und selbstgerechten Moralisten kaum jemand Kenntnis genommen hätte.

Anlass der völlig übertriebenen Hetzkampagne gegen Blocher war eine Medienkritik von Blocher, die er in einem Interview äusserte. Anstatt auf die Medienkritik einzugehen, lenkten die Medien von sich ab und starteten wegen der Formulierung der Medienkritik eine Hetze gegen Blocher. Grund genug sich die Formulierung einmal anzuschauen. Exakt lautete sie wie folgt:

Wenn alle Medien und die übrigen Parteien nur noch das Ziel haben, die SVP zu verleumden, zu diskriminieren und niederzumachen – in erster Linie aus Neid und Missgunst –, stimmt man nicht mehr über Sachfragen ab. Hierin hat der Abstimmungskampf über die Durchsetzungsinitiative einen nie gekannten Höhepunkt erreicht. Der Kampf gegen die SVP vonseiten der Staatsmedien und von «Blick» bis zur NZZ hat mich in ihrer ­Radikalität an die Methoden der Nationalsozialisten den Juden gegenüber erinnert.

Die Aussage von Blocher ist völlig harmlos. Er sagte lediglich, an was ihn der Kampf der Staatsmedien, des Blicks und der NZZ in ihrer Radikalität erinnert. Genauso wie sie mir das Wort „Kristallnacht“ übelgenommen haben, haben sie Blocher übel genommen, dass ihn der Kampf der Medien an Methoden der Nationalsozialisten den Juden gegenüber erinnert. Wenn aber ein Linker einem Rechten Nazi sagt, haben genau die gleichen Leute, die sich jetzt lauthals empören überhaupt kein Problem damit. So falsch und verlogen sind diese Leute.

Die Hetze der Ringierpresse geht soweit, dass vom arroganten Besserwisser, der Blocher Nachhilfe geben will, bis zum Holocaust-Überlebenden alles aufgeboten wird. Die nachfolgenden Schlagzeilen aus dem Ringierhetzblatt Blick machen das Ausmass und die Intensität der Hetze deutlich. Es scheint so als ob der Blick mit seiner widerwärtigen Hetze auf Menschen den Stürmer nachahmen möchte.

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Jeder, der über gesunden Menschenverstand verfügt, merkt auf Anhieb, dass der Blick gegen Blocher hetzt. Die Wortklauber, Wortverdreher und Rabulisten legen jede Aussage und jedes einzelne Wort, das ihnen nicht passt auf die Goldwaage. Sie tun dies um Blocher zu schaden und auch mir haben sie so geschadet.

Das Verwerfliche ist nicht Blochers Aussage sondern die menschenverachtende Hetze der Ringierpresse, die mich an die Hetze des Stürmers erinnert. Ja, auch SVPler und ehemalige SVPler sind Menschen! Aber die Ringierpresse kann sich ja vieles erlauben, sie hat ja den jüdischen Medienanwalt Dr. Matthias Schwaibold auf ihrer Seite.

Pharisäer gibt es offensichtlich auch heute noch!

Wegen Wörtern veranstalten sie einen riesen Aufstand und ein riesen Geschrei. Wenn hingegen israelische Soldaten aus purem Hass und Rassismus palästinensische Kinder ermorden und Raketen auf Schulhäuser und Krankenhäuser feuern, schweigen diese Leute. Dasselbe tun sie wenn der israelische Premierminister Netanyahu keine syrischen Flüchtlinge aufnehmen will und dabei sagt, Israel ist ein kleines Land. Ja, derselbe Netanyahu, der nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo franzöische Juden einlud nach Israel zu immigrieren! Sie schweigen und empören sich nicht, und wenn, dann nicht so lauthals wie bei Blocher oder bei mir.

Für Blochers harmlose Aussage bieten sie sogar einen Holocaust-Überlebenden auf um mit dem Zeigefinger moralisch zu tadeln. Es ist einfach nur noch grotesk. Es nervt nur noch, wenn einige Juden zum Selbstzweck immer wieder die Holocaust-Keule aus der Mottenkiste der Vergangenheit nehmen und damit auf moderne Menschen eindreschen. Die meisten Juden, die das tun, haben den Holocaust selber gar nicht erlebt! Der wiederholte Einsatz der Holocaust-Keule hat etwas krankhaft Zwanghaftes an sich. Es fällt auf, dass viele Schweizer Juden und vor allem die Führungsriege des Schweizerisch Israelitischen Gemeindebunds nicht viel aus der Geschichte gelernt haben und vom Holocaust ganz offensichtlich nur vom Hörensagen wissen. Denn wenn sie aus der Geschichte gelernt hätten und den Holocaust selber erlebt hätten, würden sie sich dann an der hasserfüllten Hetze der Ringierpresse beteiligen? Es ist einfach unglaubwürdig wenn einige Leute den Stürmer verdammen und sich dann aber an der Menschen verachtenden Hetze in einem anderen widerwärtigen Hetzblatt, dem Blick, beteiligen.

Die krankhaft erscheinenden ewigen Ermahnungen mit der Holocaust-Keule erinnern mich an das lächerliche Getue an der Klagemauer in Jerusalem. Dort bejammern einige Juden an der sogenannten Klagemauer immer noch die Zerstörung des jüdischen Tempels unter Kaiser Titus im Jahr 70 n. Chr. Das war vor fast 2000 Jahren!!! Für jene, die es eventuell noch nicht mitbekommen haben, wir leben mittlerweile im 21. Jahrhundert! Ob sie die Holocaust-Keule jetzt auch 2000 Jahre lang schwingen und die übrige Bevölkerung damit belästigen wollen?

Bei Blocher veranstalten die Pharisäer ein riesen Geschrei. Den im folgenden Film gezeigten Schreihals, eventuell ein Enkel eines Holocaust-Überlebenden, lassen sie in Israel gewähren. Er bezeichnet Christen als Nazis und ist stolz darauf, dass Juden Jesus auf dem Gewissen haben.

Kritik am Aufsatz von Dr. Matthias Schwaibold

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. April 2016 | 2.835 mal gesehen

Mir wurde kürzlich ein Aufsatz von Dr. Matthias Schwaibold zugetragen. Schwaibold äussert sich darin über ein Verfahren, welches mich betrifft. Was er verschweigt ist, dass er in einem anderen Verfahren eine Prozessgegnerin von mir vertritt. Eventuell fühlt er sich als Jude auch von mir angegriffen, so wie der Jude David Gibor. Ich wurde ja wegen der Twittergeschichte von Juden und jüdischen Organisationen in mehreren öffentlichen Hetzschriften und Wortmeldungen angefeindet. Aus Gründen der Fairness hätte er dies erwähnen sollen. Wie meine Geschichte zeigt, kann ich von meinen Gegnern jedoch weder Anstand, Ehrlichkeit noch Fairness erwarten.

Zum Aufsatz von Schwaibold:

Er beginnt mit der Behauptung, dass der Kristallnacht-Tweet ein klarer Fall von Rassendiskriminierung sei. Schwaibold versucht damit und mit einem Werturteil über den Kristallnacht-Tweet mich in einem schlechten Licht darzustellen. Entgegen der wenig geistreichen Behauptung von Schwaibold ist der Kristallnacht-Tweet eben kein klarer Fall von Rassendiskriminierung. Das wird alleine schon dadurch deutlich, dass eben nicht alle Juristen die Auffassung von Schwaibold teilen. So äusserte sich Rechtsanwalt Konrad Jeker auf strafprozess.ch dahingehend, dass er nicht wisse, was am Kristallnacht-Tweet strafbar sei und weiter sprach er von einem „schwierigen Fall“.

Konrad Jeker auf Strafprozess.ch über das Urteil zum Kristallnacht-Tweet
Konrad Jeker auf Strafprozess.ch über das Urteil zum Kristallnacht-Tweet

Ebenfalls überhaupt nicht klar ist, welche Rasse denn mit dem Kristallnacht-Tweet diskriminiert werden soll. Das müsste es aber sein, wenn er ein klarer Fall von Rassendiskriminierung ist, wie Schwaibold behauptet. Zur Erinnerung nochmals den genauen Wortlaut der Aussage auf Twitter:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Wie für jeden intelligenten Menschen auf Anhieb erkennbar ist, wird im Tweet keine Rasse genannt und es wird auch niemand mit dem Tweet diskriminiert. Er kann also gar nicht rassendiskriminierend sein. Trotzdem behauptet Dr. Matthias Schwaibold das.

Der Tweet ähnelt übrigens von der Konstruktion her einer Aussage des Philosophen Slavoj Zizek. Zizek sagte:

„Vielleicht brauchen wir eine grössere Flüchtlingskrise, schlimmere Kriege und noch mehr Terror, damit wir endlich aufwachen“

Ob Dr. Matthias Schwaibold Zizeks Aussage ebenfalls für wenig geistreich und rassistisch hält?

Warum ich von allen Schweizer Gerichten verurteilt wurde, liegt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an der einseitigen und vorverurteilenden Medienbericherstattung und an der politischen Schweizer Gesinnungsjustiz bzw. dem Schweizer Justizfilz. Jene, die in den 1980er Jahren Steine gegen die Polizei warfen, Häuser besetzten und Mao sowie weitere linke Massenmörder und RAF-Terroristen verehrten, sind jetzt in allen Gerichtsinstanzen mit Gesinnungsgenossen vertreten. Der Bundesgerichtsentscheid wurde u.a. von Bundesrichter Denys gefällt, einem Linksgrünen. Brauche ich noch zu erwähnen, dass die Jungen Grünen in zwei Medienmitteilungen ankündigten wegen des Kristallnacht-Tweets Strafanzeige gegen mich einzureichen? Da passt es ja, dass die Urteile dann u.a. von Grünen Richtern gefällt werden. Die Mehrheit der Medienschaffenden wiederum stellte mich in der Medienöffentlichkeit als bösartiges Monster dar. Sie erklärten dem Publikum weshalb der Kristallnacht-Tweet so verwerflich ist und wie er verstanden werden muss. Was ich wirklich gesagt hatte und in welchem Kontext, spielte dabei keine Rolle. So kam es zu einem Schauprozess, in welchem die ungerechte Verurteilung schon im Vorfeld beschlossene Sache war. Es ist ein Unrecht, welches eigentlich eher aus Diktaturen bekannt ist.

Matthias Schweibold ist befangen und parteiisch

Schwaibold ist ein Anwalt, der für Medienunternehmen arbeitet und deren Interessen vertritt. In einem Verfahren verteidigt er Ringier gegen mich. Zudem ist er Jude.  So wie David Gibor und all jene Schweizer Juden, die meinten, sie müssten mich angreifen, weil in meinem Tweet das Wort „Kristallnacht“ vorkam. Es ist daher kaum erstaunlich, dass er den Entscheid des Bundesgerichts gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Uster als Sieg für die Medienfreiheit darstellt. Doch das ist es eben nicht. Es ist ein Sieg für jene, die meine Persönlichkeitsrechte verletzen wollten und es nach dem Entscheid des Zürcher Obergerichts und nach dem Bundesgerichtsentscheid in der NZZ auch taten.

Um was es bei der Verfügung des Bezirksgerichts Uster ging:

Die Verfügung des Bezirksgerichts Uster wurde im Vorfeld der erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung über den Kristallnacht-Tweet erlassen. Der zuständige SVP-Richter wollte damit meine Persönlichkeitsrechte schützen. Anlass war eine Intervention von mir, nachdem ich aus einer Aktennotiz erfuhr, dass meine Gegner von der Türkischen Gemeinschaft Schweiz eine hohe Anzahl Zuschauer organisierten. Das Bezirksgericht wies in seiner Verfügung darauf hin, dass die Berichterstattung über ein Straverfahren normalerweise in anonymisierter Form erfolgt. Es verwies dabei auf die Rechtssprechung des Bundesgerichts. Laut BGE 129 III 529 steht das Informationsinteresse der Allgemeinheit dem Schutzinteresse der Prozessbeteiligten gegenüber. Deshalb erfolgt die Berichterstattung bei Strafverfahren normalerweise in anonymer Form.

Konkret ging es um die Frage ob es wirklich nötig ist wegen einem Strafverfahren über einen Tweet meine Arbeitsstelle ein weiteres Mal zu gefährden weil namentlich über mich berichtet wird. Ich hatte ja bereits einmal die Arbeitsstelle verloren weil die Medien wegen des Tweets in primitivster Art und Weise gegen mich gehetzt hatten. Der Bezirksrichter meinte, dass mein Interesse den Job zu behalten höher zu gewichten ist als das Interesse der Schweizer Medienschaffenden dafür zu sorgen, dass ich meine Arbeitsstelle wieder verliere. So kam diese Verfügung zustande.

Gegen die Verfügung reichten Liliane Minor vom Tagesanzeiger und Brigitte Hürlimann von der NZZ zwei vom Wortlaut her praktisch identische Beschwerden ein. Das Zürcher Obergericht hob die Verfügung daraufhin auf. Das Obergericht stützte zwar die Ansicht, dass die Berichterstattung bei einem Strafprozess  normalerweise in anonymer Form erfolgt, sagte aber, dass dies bei Personen der Zeitgeschichte nicht gelte. Es erklärte mich deshalb kurzerhand zur Person der Zeitgeschichte und begründete dies damit, dass ich auf Twitter provokativ getwittert hätte. Nach dieser bescheuerten Ansicht reicht es also bereits, auf Titter etwas zu schreiben, wovon sich andere provoziert fühlen, um zur Person der Zeitgeschichte ernannt zu werden.

Die beiden Journalistinnen zogen den Entscheid weiter, weil sie vom höchsten Gericht die Absolution suchten. Dieses gab ihnen in allen Punkten Recht und begründete seinen Entscheid damit, dass Gerichtsberichterstatter eine Besserstellung gegenüber dem übrigen Publikum zusteht. Indem die Verfügung aber nur die anwesenden Gerichtsberichterstatter betraf, seien diese gegenüber dem übrigen Publikum schlechter gestellt worden, was unzulässig sei.

Mit so einem Schwachsinn rechtfertigte das höchste Gericht der Schweiz die Erlaubnis für die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Es versäumte es dabei, der Frage nachzugehen, ob es wirklich von übergeordnetem öffentlichen Interesse ist, den Angeklagten in einem Strafverfahren über einen Tweet namentlich zu nennen. Dies obwohl der Angeklagte einzig wegen der Bericherstattung wegen dieses Tweets ins Rampenlicht der Medienöffentlichkeit geriet. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass das Zürcher Obergericht und das Bundesgericht falsch und menschenrechtswidrig entschieden haben. Doch die Macht und das Geld ist auf Seiten meiner Gegner und die behaupten wie Dr. Matthias Schwaibold freilich etwas anderes. Die Sache erinnert etwas an die Geschichte über des Kaisers neue Kleider. Was die Mächtigen und Autoritäten sagen, wird blind geglaubt, auch wenn es kreuzfalsch ist. Dies zumindest bei den Obrigkeitsgläubigen, bei jenen, die den Fall nicht im Detail kennen und bei jenen, denen der Gesunde Menschenverstand abhanden gekommen ist.

Ist die Medienfreiheit zur unnötigen Verletzung von Persönlichkeitsrechten sinnvoll?

Die Medienfreiheit war durch die Verfügung des Bezirksgerichts Uster nicht wesentlich tangiert. Die Verfügung untersagte es den Medien ja nicht über das Gerichtsverfahren zu berichten. Die Verfügung untersagte nur eine identifizierende Berichterstattung. Sie verpflichtete die Medienvertreter meine Persönlichkeitsrechte zu wahren. Es muss ja nicht die ganze Welt wissen, dass Alexander Müller jetzt wegen einem Tweet in Uster der Prozess gemacht wird. Das ist in etwa genauso interessant wie der Umstand, dass in China einmal ein Sack Reis umgefallen ist. Jene, die mir schaden wollten, wollten aber meine Persönlichkeitsrechte verletzen. Sie wollten identifizierend über mich berichten und sie haben es getan. Bei den Beschwerden von Minor und Hürlimann ging es sicher nicht um die Medienfreiheit. Es ist ja wohl lächerlich einzig wegen der Aufforderung die Persönlichkeitsrechte eines weitgehend unbekannten Angeklagten zu wahren bis vors Bundesgericht zu gehen und dabei zu behaupten, es ginge um die Medienfreiheit.

Ich kann mich kaum mehr wehren, da ich viel zu viele Gegner habe und mir jene Rechte, die als Errungenschaften unseres Rechtsstaats gerühmt werden, kategorisch verweigert werden. Jene, die Dreck auf mich werfen sind zahlreich. Unterstützer habe ich praktisch keine, ich muss mich alleine verteidigen. Meine Anträge auf eine Pflichtverteidigung und um unentgeltliche Rechtspflege werden regelmässig abgelehnt. Doch alles, was sie mir vorwerfen, dreht sich letztlich um eine einzige Aussage auf Twitter. Dafür machen sie mir seit bald vier Jahren das Leben zur Hölle und haben in ihrem offensichtlichen Sadismus die grösste Freude dabei. Das zeigt, dass hier die Verhältnismässigkeit und der gesunde Menschenverstand von Anfang an auf der Strecke geblieben sind.

Mich erinnern das ganze Affentheater und die Wortklauberei der Rabulistiker, die auf mich losgegangen sind, an die folgende Szene aus Monty Pythons Film „Das Leben des Brian“. Es geht um einen Mann der gesteinigt werden soll, weil er das Wort „Jehova“ gesagt hat. Mich wollen sie fertig machen weil ich in einem Tweet das Wort „Kristallnacht“ verwendet habe.

Aktennotiz
Gekippte Verfügung Bezirksgericht Uster
Beschwerde Hürlimann
Beschwerde Minor
Beschwerdeantwort meines Verteidigers
Urteil Zürcher Obergericht
Aufsatz von Dr. Matthias Schwaibold