Das Antirassismusgesetz wird politisch missbraucht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. Juni 2016 | 1.610 mal gesehen

Das Antirassismusgesetz gehört abgeschafft, Linke bringen politische Gegner wegen jedem Mist vor Gericht. Schon wieder hetzen Linke die Justiz auf einen SVPler. Das Antirassismusgesetz macht es möglich. Sie werfen ihm die folgende Aussage vor:

«Wenn man Zigeuner nicht vom Sehen erkennt, dann spätestens mit der Nase»

Die Maschinerie der linken Hetzpresse läuft bereits wieder auf Hochtouren:

Zigeuner

Linke nutzen die Aussage des SVP-Gemeinderats und zeigen ihn an um die Sache politisch auszuschlachten. Mithilfe des Antirassismusgesetzes können sich linke Versager und Nichtsnutze öffentlich mit einer Strafanzeige profilieren und sich als Rassismus-Experten hervortun. Obwohl die Aussage des SVPlers harmlos und politisch irrelevant ist, besteht eine hohe Chance, dass der Mann verurteilt wird. Denn wir haben in der Schweiz eine politische Gesinnungsjustiz, die auf der Grundlage eines politischen Gesetzes, der Antirassismusstrafnorm, Menschen kriminalisiert.

Ich weiss wovon ich spreche, denn ich wurde bereits selber mithilfe dieses Gesetzes kriminalisiert, nachdem Linke und Medien massiv gegen mich gehetzt hatten. Die Jungen Grünen und die GRA-Stiftung nutzten dazu sogar Medienmitteilungen. Anlass war eine Aussage von mir auf Twitter. Ich hatte mich auf Twitter über den ehemaligen Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel geärgert. Er hatte im Schweizer Fernsehen vor laufender Kamera die Vergewaltigung von Frauen mit der Scharia legitimiert, wurde deswegen in Basel vor Gericht gestellt und freigesprochen. In meinem Ärger darüber habe ich auf Twitter geschrieben:

„Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht…diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“

Ich wollte damit die Frage aufwerfen, was es eigentlich noch braucht, bis die Verantwortlichen in der Schweiz endlich aufwachen. Dafür wurde ich von linken Richtern dazu verdonnert dem Juden David Gibor und seinen beiden türkischen Mandanten etwas mehr als 18’000.– Franken Schadenersatz zu zahlen. Dies, weil mein Tweet nach Ansicht der Richter die Gefühle vom Juden Gibor und seinen muslimischen Mandanten verletzt habe.

Auf der anderen Seite spielen meine Gefühle keine Rolle, wenn mich Eduard Ith aus dem Kanton St. Gallen öffentlich ganz konkret und direkt „Dummkopf par excellence“ nennt. Er kommt damit straflos davon. Wie die St. Galler Staatsanwaltschaft ihren Entscheid begründet.

Wer hier nicht mehr merkt, dass wir eine politische Unrechtsjustiz haben, die mit zweierlei Mass misst, bei dem sind Hopfen und Malz verloren.

Auf der einen Seite werden Menschen wegen noch so harmlosen Aussagen mithilfe der Antirassismusstrafnorm kriminalisiert und fertig gemacht und auf der anderen Seite darf man mich z.B. straflos beschimpfen und in meiner Ehre verletzen, weil ich  vor vier Jahren einmal Schulpfleger gewesen bin. Ihr könnt sagen was ihr wollt, doch eine Justiz, die so etwas zulässt, ist weder gerecht noch hat sie die Bezeichnung „rechtsstaatlich“ verdient. Eine solche Justiz ist „politisch“ und „ungerecht“.

In der Schweiz können sich linke Staatsanwälte und Richter alles erlauben, weil ihnen die Politik freie Hand lässt und die Presse einseitig und linkslastig berichtet. Selbst die Redaktion des Beobachters hat sich geweigert über das mir angetane Unrecht zu berichten, als ich sie darauf aufmerksam machte und Einblick in Gerichtsakten anbot (Email des Chefredaktors). Die Ansichten des Chefredaktors vom Beobachter widersprechen der aktuellen Rechtsprechung. Obwohl in Strafverfahren normalerweise nicht namentlich berichtet wird, durften Journalisten im Strafverfahren wegen des Tweets namentlich über mich berichten. Dies weil mein Tweet angeblich von übergeordnetem öffentlichen Interesse sein soll.

Die Journalistinnen Liliane Minor vom Tagesanzeiger und Brigitte Hürlimann von der NZZ sind bis vor das Bundesgericht gegangen um mich weiterhin namentlich in den Medien nennen zu dürfen. Sie haben vom linksgrünen Bundesrichter Denys Recht erhalten. Dieser hat in seinem Urteil die Pressefreiheit über meine Persönlichkeitsrechte gestellt. Die folge davon ist, dass jetzt alle Journalisten meinen, sie könnten mich wegen des Kristallnacht-Tweets lebenslänglich namentlich nennen. Dies unabhängig davon, dass ich schon seit Jahren kein politisches Milizamt mehr inne habe und es auch keinen aktuellen Anlass gibt um über mich zu berichten. Wenn gerade irgend ein SVPler aus einem ähnlichen Grund öffentlich vorgeführt und angeprangert wird, reicht das um mich wieder namentlich zu erwähnen. Zum Beispiel bietet sich jetzt mit dem SVP-Gemeinderat wieder eine Gelegenheit um über mich zu berichten. Journalisten erwähnen in solchen Fällen sehr gerne auch andere SVPler oder ehemalige, die schon vorher aus ähnlichem Grund öffentlich angeprangert wurden. Dies natürlich um das Image der SVP zu torpedieren. So wie das folgende Bild von einem Artikel zeigt, in dem auch ich wieder erwähnt wurde:

Politischer Hetzartikel von Maurice Thiriet auf Watson.ch
Politischer Hetzartikel von Maurice Thiriet auf Watson.ch

Das ist nichts weiter als von der Presse betriebene politische Hetze, die von der Schweizer Gesinnungsjustiz gedeckt und legitimiert wird.

Die Politik lässt den linken Schweinehunden auf dem Richterstuhl und bei der Presse freie Bahn, weil sie die politische Anprangerung und Verurteilung von Menschen mithilfe der Antirassismusstrafnorm will. Damit sollen all jene eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden, die sich nicht so verhalten, wie es die Hetzer wollen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren. Zum Beispiel so wie es die SVP-Parteileitung schon mehrfach getan hat und so wie ich es tue. Die SVP-Parteileitung distanziert sich in der Regel von den betroffenen Personen, spricht von einer unbedachten Äusserung und äussert ihr Bedauern darüber. Ich halte das für falsch. Die SVP muss nicht linken Hetzern und religiösen Organisationen gefallen. Sie sollte sich Gedanken um ihre Glaubwürdigkeit machen. Glaubwürdig macht sie sich indem sie sich für die Interessen und Gedankenbilder ihrer Wähler einsetzt und nicht indem sie das Gegenteil tut.

Wie ich mich verhalte, ist meinen Bloglesern bekannt. Ich lasse mich nicht zum Schweigen bringen. Sie können mir sämtliche Rechte verweigern und dafür sorgen, dass ich wegen meines Tweets nie mehr im Leben Fuss fassen kann. Das wollen sie und sie tun es! Doch der Selbstachtung Willen muss ich tun, was ich für richtig halte.

Europas antidemokratische Elite

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Juni 2016 | 1.363 mal gesehen

Die EU steht wegen ihrer weitgehenden Eingriffe in unser Leben und ihren ausgeprägten Demokratiedefiziten je länger je mehr in Verruf. Doch nicht nur die EU hat ein Demokratiedefizit sondern auch führende EU-Befürworter in der Politik.

Der deutsche Bundespräsident Gauck sagte vor der Abstimmung über den BREXIT in einem Interview: „Die Eliten sind gar nicht das Problem, die Bevölkerung ist im Moment das Problem.“

Der deutsche Aussenminister Frank Walter Steinmeier sagte in einem Interview über den Brexit: „Ich bin nie ein besonderer Freund von Volksbegehren und Referenden auf Bundesebene gewesen.“ (Quelle)

Angesichts der antidemokratischen Ansichten von führenden Politikern wie Steinmeier und Gauck, erstaunt das Demokratiedefizit in der EU nicht. So wie diese, denken sicher viele Spitzenpolitiker in der EU. Gauck und Steinmeier offenbaren die Arroganz der Macht.

Die EU ist kein Friedensprojekt!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 27. Juni 2016 | 1.603 mal gesehen

Linke Historiker wie Georg Kreis behaupten gerne, dass die EU ein Friedensprojekt sei. Sie begründen ihre absurde Behauptung damit, dass es seit dem Zweiten Weltkrieg in vielen Staaten Europas keinen Krieg mehr gab. Das stimmt aber so nicht. Weshalb es in den meisten Staaten Europas lange keine Kriege mehr gab, hat andere Gründe. Das ist Kriegsmüdigkeit, dem aus dem Wiederaufbau und erneuter Aufrüstung resultierenden WIRTSCHAFTSWUNDER und vor allem dem KALTEN KRIEG und dem damit verbundenen GLEICHGEWICHT DES SCHRECKENS zwischen der NATO und dem WARSCHAUER PAKT zu verdanken.

Die EU wurde erst 1992 also nach dem Ende des Kalten Kriegs und dem Zusammenbruch der Sowjetunion gegründet. Der Zusammenbruch der Sowjetunion führte dazu, dass an den Peripherien Europas alte Konflikte neu aufflammten. Dazu gehören die Kriege auf dem Balkan und der Bürgerkrieg in der Ukraine. Sowohl bei den Konflikten auf dem Balkan als auch beim Konflikt in der Ukraine spielten führende EU-Staaten und die NATO eine negative Rolle. Sie gossen Öl ins Feuer und heizten die Konflikte weiter an. Daran massgeblich beteiligt waren auch inkompetente linksgrüne Politiker aus Deutschland. Diese Leute waren zum Grossteil auch für die Flüchtlingsströme aus dem Kosovo und aus Bosnien verantwortlich!

Der Kosovokrieg war die unmittelbare Folge von Kriegstreibern in den USA, in Deutschland, in Frankreich und in England. Diese weiteten den Konflikt zwischen der UCK und serbischen Spezialkräften mit ihrem Eingreifen erst zu einem Krieg aus. Der folgende Film zeigt dies deutlich auf:

Auch im Ukraine-Konflikt haben die EU und die NATO wieder eine unrühmliche Rolle. Die Ukraine ist ein gespaltenes Land. Die eine Hälfte gehörte einst zu Österreich-Ungarn und Polen und die andere Hälfte zu Russland. Während die eine Hälfte in die EU will, möchte die andere Hälfte eine stärkere Anbindung zu Russland. Die EU und die NATO heizen den Konflikt mit ihrer Politik weiter an und giessen Öl ins Feuer. Damit ist erwiesen, dass die EU kein Friedensprojekt sein kann.

Der BREXIT ist eine Chance für Europa und die Schweiz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Juni 2016 | 1.230 mal gesehen

Das JA der Briten zu einem Austritt von Grossbritannien aus der EU ist ein zu respektierender demokratischer Volksentscheid. Ich bin sicher, dass auch andere geknechtete Völker so entschieden hätten, wenn ihnen von ihren Regierungen das gleiche Recht eingeräumt worden wäre. Die aktuelle Aufregung über den BREXIT hat mit der Angst der EU-Freunde vor einem möglichen Zerfall der EU zu tun. Ich sehe das jedoch nicht als Gefahr, sondern als Chance für ein demokratischeres Europa.

Anders als es viele Linke wie der Schweizer Historiker Georg Kreis behaupten, ist die EU kein Friedensprojekt. Die EU existiert erst seit 1992. Dass es seit dem Zweiten Weltkrieg in weiten Teilen Europas keinen Krieg mehr gab, hat einerseits mit Kriegsmüdigkeit und andererseits mit dem Kalten Krieg zu tun. Der Kalte Krieg führte zu einem Gleichgewicht des Schreckens zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt. Das ist der wahre Grund, weshalb es in weiten Teilen Europas keinen Krieg mehr gab.

Die EU ist ein politisches Konstrukt, welches viel zu weitgehend in die persönlichen Lebensbereiche von den betroffenen Bürgern eingreift ohne dass diese dabei mitentscheiden können. Das braucht es nicht. Ein europäischer Wirtschaftsraum mit einer Freihandelszone ist ausreichend. Mehr tangiert die Souveränität und damit das Mitbestimmungsrecht der einzelnen Bürger zu stark.

Wenn die EU zerfällt, dann tut sie dies, weil sie keinen Rückhalt bei den Völkern hat, die sie unterjocht. Wenn die EU untergeht, ist der Weg frei für etwas Besseres.

Für die Schweiz ist der BREXIT eine Chance, weil sie jetzt einen starken Mitstreiter ausserhalb der EU hat. Vom Bundesrat erwarte ich jetzt, dass er mit den Briten ein Freihandelsabkommen aushandelt. Grossbritannien ist ein wichtiger Handelspartner der Schweiz!

Eine weitere Option ist, dass die Briten ein Gesuch um Wiederaufnahme in die European Free Trade Association (EFTA) stellen. Zu dieser gehört auch die Schweiz. Die Briten wären damit Teil einer Organisation für freien Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Wie bescheuert sind unsere Richter eigentlich?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Juni 2016 | 2.144 mal gesehen

Vor vier Jahren habe ich mich über den Freispruch eines Mannes geärgert, der in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens mit dem Titel „Hinter dem Schleier“, das Schlagen von Frauen zur Erzwingung von Sex mit dem Koran und der Scharia legitimierte. Er wurde wegen seiner Aussage vor Gericht gestellt und freigesprochen. Weil ich mich darüber und über die Unfähigkeit der Verantwortlichen in Politik und Justiz ärgerte, schrieb ich damals auf Twitter den sogenannten Kristallnacht-Tweet. Meine Aussage auf Twitter lautete wie folgt: „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ Daraus machten mir gehässige linke Richter aus politischen Gründen einen Strick. Sie verurteilten mich und rechtfertigten ihr schwachsinniges Urteil mit der Behauptung, ich hätte mit meiner Kristallnacht-Aussage den Holocaust legitimiert. Der schwachsinnige Entscheid der Richter ingorierte den Kontext meiner Aussage und den Umstand, dass ich weder etwas legitimierte noch vom Holocaust sprach.

Wie weltfremd und geistig abwesend manche Richter sind, kann der aufmerksame Beobachter immer wieder sehen. Eine bescheuerte Gutmenschen-Richterin lehnte das Scheidungsbegehren einer geschundenen Frau gar mit Verweis auf den Koran, Sure 4, Vers 34 ab. Wortlaut des betreffenden Koranverses:

„Die Männer stehen über den Frauen. Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“

Das ist genau der Satz, auf den sich der Basler Muslim bezog, über den ich mich ärgerte! Mit Verweis auf diesen Vers lehnte die Richterin den Antrag auf vorzeitige Scheidung einer Frau ab, die immer wieder von ihrem Ehemann geschlagen wurde. Laut der Richterin sieht der Koran das Züchtigungsrecht vor, weshalb die Bedrohung der Frau durch ihren Ehemann keine unzumutbare Härte und eine vorzeitige Scheidung deshalb nicht nötig sei.

Es ist einfach unglaublich was für weltfremde und bescheuerte Leute zuweilen auf dem Richterstuhl sitzen.

Islam Richterin
Quelle

Angesichts der Tatsache, dass es bescheuerte und einfältige Richter tatsächlich gibt, erstaunen mich gewisse Urteile nicht mehr. So, z.B. dass ich wegen meiner Aussage auf Twitter verurteilt wurde, der Basler Muslim, der das Schlagen von Frauen zur Erzwingung von Sex mit dem Koran rechtfertigt, aber freigesprochen wurde.

Der Artikel über die Richterin stammt aus dem Jahr 2007. Drei Jahre vorher wurde Theo Van Gogh am helllichten Tag auf offener Strasse mitten in Amsterdam ermordet. Der Täter war ein Islamist, der sich über Van Goghs Film Submission geärgert hatte. Der Film hatte die Misshandlung von Frauen im Islam zum Thema.

Wer meint, wir seien im Jahr 2016 diesbezüglich weiter, der irrt. Verantwortliche in Politik und Justiz in der Schweiz wollen das Problem bis zum heutigen Tag nicht zur Kenntnis nehmen. So wird in der Schweiz immer wieder über verschiedene Rechtssysteme für Muslime und die übrige Bevölkerung nachgedacht. So zum Beispiel über die Einführung von Scharia-Gerichten oder des islamischen Eherechts. Damit wollen bestimmte Kreise die Grundwerte unserer Gesellschaft und unserer Kultur untergraben.

Auch die islamische Welt ist diesbezüglich nicht weiter. Im folgenden Film rechtfertig ein Imam das Schlagen von Frauen und sieht dafür den gleichen Grund vor wie der Basler Muslim, über den ich mich vor vier Jahren geärgert habe. Sie dürfe aber nicht ins Gesicht geschlagen und verunstaltet werden. Was will er? Die Frau über das Knie legen und ihr den Hintern versohlen bevor er sie vergewaltigt? Wer andere schlägt, zeigt gegenüber diesen Personen mangelnden Respekt. Es ist völlig unerheblich ob die Schläge zu körperlichen Verletzungen führen oder nicht, denn die Psyche der geschlagenen oder bedrohten Person wird dadurch mit Sicherheit verletzt. Richter, die sowas gutheissen, sollten mit einem Tritt in den Hintern vom Richterstuhl entfernt werden. So merken sie relativ schnell, was sie da verteidigt haben.

Verschärfung des EU-Waffenrechts ist politischer Schwachsinn

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. Juni 2016 | 4.394 mal gesehen

Linke Politiker in Europa nutzen die Terroranschläge in Paris um das Waffenrecht in der EU zu verschärfen. Es geht ihnen jedoch nicht um mehr Sicherheit sondern um die Durchsetzung ihrer Ideologie. Auch die Schweiz ist abgesehen von einer Sonderregelung für die persönliche Armeewaffe von der Verschärfung des EU-Waffenrechts betroffen. Sie muss als Schengen-Mitgliedsstaat das EU-Waffenrecht übernehmen oder das Schengen-Assoziierungsabkommen kündigen. Letzteres sollte ernsthaft erwogen werden. Wir Schweizer sollten nicht jeden Schwachsinn mittragen den linksideologische, populistische und naive EU-Politiker beschliessen.

Die Verschärfung des EU-Waffenrechts ist ein nutzloser Schwachsinn. Europa wird durch strengere Gesetze nicht sicherer. Die Bürger, die sich an die Gesetze halten, sind bereits heute keine Gefahr. Leute, die sich nicht an Gesetze halten, lassen sich wiederum durch strengere Gesetze nicht beeindrucken. Somit bringt die ganze Übung nichts.

Die Terroranschläge in Paris waren bereits gesetzlich nicht erlaubt. Darüber hinaus besassen die Terroristen illegal Waffen und Sprengstoff, welchen sie selber hergestellt hatten. Die Waffen hatten sie sich illegal beschafft und ins Land geschmuggelt. Das illegale Beschaffen und Schmuggeln von Waffen ist ebenfalls bereits heute gesetzlich verboten. Sie haben es trotzdem gemacht und damit bewiesen, dass strengere Gesetze kein Garant für mehr Sicherheit sind.

Menschen, die bereit sind andere unter Einsatz des eigenen Lebens zu töten, lassen sich nicht durch strengere Gesetze davon abhalten. Wer meint er müsse aus religiösen Gründen weltliche Gesetze brechen, der wird dies tun, auch wenn er dafür ans Kreuz genagelt wird. Deshalb bringen auch diese linkspopulistischen Gesetzesverschärfungen nichts. Dahinter steckt reine politische Gutmenschen-Ideologie, deren Anhänger von einer Welt ohne Waffen träumen.

Benjamin Franklin hat einmal gesagt: «Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.» Er hat recht. Leider kapieren das die ideologisch verdorbenen Linkspopulisten und Gutmenschen aufgrund ihrer naiven Einfalt nicht.

Unmittelbar nach der Reichtskristallnacht im November 1938 erliessen die NationalSOZIALISTEN eine Verordnung, die Juden jeglichen Waffenbesitz untersagte!
Unmittelbar nach der Reichskristallnacht im November 1938 erliessen die NationalSOZIALISTEN eine Verordnung, die Juden jeglichen Waffenbesitz untersagte!

Der schleichende Zerfall unserer Freiheitsrechte wird damit fortgesetzt. Wir müssen im Gesinnungsrechtsstaat Schweiz bereits aufpassen was wir auf Twitter und Facebook schreiben, wenn wir nicht verhaftet und in die Mühlen der Justiz gezogen werden wollen. Mithilfe von Mobiltelefonen, GPS usw. können die Behörden unsere Bewegungsprofile überwachen. Sie können Telefone abhören, Emails und die elektronische Kommunikation mitlesen auf unsere Daten zugreifen und vieles mehr. Jetzt streben sie die Entwaffnung der gesetzestreuen Bürger an, damit diese zu wehrlosen Sklaven einer von Linkspopulisten regierten Gutmenschen-Diktatur werden. Die Kriminellen und jene, die sich freiwillig vom Rechtsstaat lossagen, werden diese Gesetze jedoch nicht davon abhalten, sich weiterhin zu bewaffnen.

Es ist bereits möglich mit 3D-Druckern Waffen herzustellen. Auch automatische Feuerwaffen können so hergestellt werden. So kann jeder eine eigene Waffe herstellen, die nicht registriert ist. Damit kann er die lächerlichen und völlig inakzeptablen von oben herab verordneten Gesetze umgehen. Freiheitsliebende Menschen sollten dies zu tun, denn jetzt ist das Mass voll.

Ich teile die Auffassung von Cody Wilson, freie und mündige Bürger habe das Recht Waffen zu besitzen. Das ist ein fundamentales Menschenrecht.

Vom Anstand linker Dreckwerfer und Rufmörder

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Juni 2016 | 2.833 mal gesehen

Linke Dreckwerfer und Rufmörder haben weder Anstand noch Moral, trotzdem zeigen sie gerne moralisierend mit dem Finger auf andere. Dahinter steckt politisches Kalkül und die Absicht politische Gegner mit Empörungsrhetorik und Verleumdung auszuschalten.

Wer im deutschsprachigen Raum nicht das Gedankengut des dümmlichen linken Mainstreams teilt, der muss sich so allerhand gefallen lassen. Auf den Schutz des Rechtsstaats kann er in der Schweiz nicht bauen, da Rechte in der Schweiz weniger Rechte haben als Linke. Ich kann das mit Gewissheit sagen, denn ich wurde von linken Richtern wegen eines einzigen Tweets kurzerhand zur Person der Zeitgeschichte erklärt. Anschliessend haben sie mir auf der Grundlage dieses Entscheids in mehreren Verfahren sämtliche Persönlichkeitsrechte abgesprochen. Der Entscheid der Richter, mich zur Person der Zeitgeschichte zu erklären, ist weder rational verständlich noch legitim, er ist politisch motiviert. Journalisten der NZZ und des Tagesanzeigers haben einen regelrechten Kampf geführt um mich namentlich in der Presse diffamieren zu können. Dies vordergründig im Namen der Pressefreiheit. Wie verlogen das ist, zeigt ein NZZ-Artikel mit dem Titel „Berichterstattung mit Grenzen„. Im Artikel steht, dass Journalisten bei der Berichterstattung über Ermittlungsverfahren gegen Prominente eine namentliche Nennung sorgfältig abwägen sollten. Dies wegen der Unschuldsvermutung, die gilt solange einer nicht verurteilt ist. Bei mir und vielen SVPlern gilt diese Regel aber offensichtlich nicht. Ich wurde wegen einem Tweet namentlich und mit Fotos in der Presse erwähnt, bevor überhaupt ermittelt wurde und obwohl ich eindeutig kein Prominenter bin! Es hat mich meinen Job gekostet.

Wer meint, dass dies nur mir passiert, der sei eines Besseren belehrt. Ich bin nicht der Einzige, der sich von linken Dreckwerfern und Rufmördern so einiges bieten lassen muss. Dahinter steckt System. Auch andere Rechte und anständige Bürger werden von linken Dreckwerfern und Rufmördern wegen einzelner Aussagen oder ihrer politischen Ansichten persönlich angegriffen. Nachfolgend ein paar Bilder von eindeutigen Ehrverletzungen und Verleumdungen, die ich auf Facebook gefunden habe.

Dreckwerfer 1

Facebook-Verleumdung3
Immerhin sind jene, die als „braune Voll-Nuss“ beschimpft werden in bester Gesellschaft mit einem ehemaligen Schweizer Bundesrat.

Dreckwerfer6

Dreckwerfer2

Dreckwerfer3

Dreckwerfer5

Dreckwerfer4

Dreckwerfer7

Das Ziel der linken Dreckwerfer, Rufmörder und Richter ist es, Menschen wie mich auf diese Weise zum Schweigen zu bringen. Der linke Mainstream und die linke Obrigkeit dulden in der Schweizer Pseudodemokratie nur das Gedankengut, welches ihnen genehm ist. Wer ein anderes Gedankengut vertritt, hat zu schweigen. Tut er dies nicht, muss er mit rigoroser Häme, Menschen verachtender Hetze in den linken Mainstream-Medien und den sozialen Medien oder gar mit Strafverfolgung rechnen. Ein Tweet reicht dafür in der Schweiz bereits aus, was ein Armutszeugnis für die Schweizer Gesellschaft ist.

Es ist natürlich eindeutig Ehrverletzend und diffamierend, wenn unterstellt wird man sei ein „Brauner“ oder ein „Nazi“ bzw. wenn man als „braune Vollnuss“ und anderes Beleidigendes bezeichnet wird. Leider bringt ein rechtliches Vorgehen dagegen in der Schweiz ausser Kosten und Ärger nichts. Die Staatsanwälte und Richter stehen hinter den linken Dreckwerfern und Rufmördern und schützen sie. Sie tun dies genauso, wie sie die Reitschüler, 1.-Mai-Gewaltverbrecher und linke Häuserbesetzer decken. Mir durfte ein Dreckwerfer sogar öffentlich Dummkopf par excellente sagen und kam damit straflos davon, weil er von der St. Galler Staatsanwaltschaft geschützt wurde. Ich habe darüber auf diesem Blog ausführlich berichtet.

Wenn auf der anderen Seite ein David Gibor mit lächerlichen Ehrverletzungsklagen kommt, wird die Sache ernsthaft verfolgt und dem Beklagten, in diesem Fall mir, wird der Pflichtverteidiger verweigert. Dies wohl mit dem Ziel, dass ich mich nicht richtig wehren kann, wenn mir ein unfairer Prozess gemacht wird. So ist es eben leider im Schweizer Pseudorechtsstaat, der nur zum Schein so funktioniert, wie ein Rechtsstaat funktionieren sollte. Es hat im Schweizer Rechtsstaat zu viele linke Idioten an den Schalthebeln der Macht, die anstatt Recht zu Sprechen auf dem Richterstuhl Politik betreiben. Diese elenden Schweinehunde, die auf dem Richterstuhl ihre Macht missbrauchen, können dabei auf ihre Verbündeten von der linken Lügenpresse und deren selektive, verlogene und einseitige Berichterstattung zählen.

Nachtrag vom 11.06.2016

Heute habe ich eine anonyme Email erhalten und beantwortet. Da anonym, sehe ich kein Problem damit, es zu publizieren. Mich darf man ja auf gerichtlichen Beschluss hin wegen eines einzigen Tweets namentlich nennen. Denn Schweizer Richter sprechen mir sämtliche Persönlichkeitsrechte ab und begründen dies eben mit einem  Tweet, den ich vor ziemlich genau fast vier Jahren einmal geschrieben habe. Der Entscheid ist natürlich politisch und ungerecht, aber ich kann in der Schweiz nichts dagegen machen. Die Schweiz ist kein wirklicher Rechtsstaat. Die Schweiz ist ein Land mit politischen Gesinnungsgesetzen und politisch urteilenden Richtern.

Email-Korrespondenz vom 11.06.2015

Ich habe mich überdies bereits bei der Staatsanwaltschaft Uster erkundigt, ob sie sich der Sache annehmen würde, wenn ich einen Strafantrag einreiche. Das habe ich gemacht, weil ich in der Vergangenheit bei ähnlichen Sachverhalten immer wieder eine Nichtanhandnahmeverfügung von den Staatsanwälten erhalten habe. Einmal in St. Gallen sogar bei einem Dreckwerfer, der mich „Dummkopf par excellente“ genannt hat (weitere Infos dazu). Also bei einer eindeutigen Beschimpfung und Ehrverletzung. Die Email-Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft Uster ist ernüchternd (Staatsanwalt Welti ist übrigens Mitglied der Grünen Partei Schweiz).

Email-Verkehr 1 STA Uster

Email-Verkehr 2 STA Uster

Email-Verkehr 3 STA Uster

Email-Verkehr 4 STA Uster

Email-Verkehr 5 STA Uster