Wie die Justiz Schweizern einen Pflichtverteidiger verweigert

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Mai 2016 | 2.603 mal gesehen

Am 5. Juni 2016 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Asylgesetzrevision ab. Das neue Asylgesetz sieht für Asylsuchende einen Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung vor. Schweizern wollen Politiker und Justizbehörden diesen Anspruch offensichtlich verweigern. Dies obwohl laut Bundesverfassung vor dem Gesetz eigentlich alle gleich sein müssten.

Die Zürcher Justiz verweigert mir ohne Überprüfung meiner Finanzlage die unentgeltliche Rechtspflege. Dies obwohl mir eine solche zur Wahrung meiner Interessen gemäss Art. 132 StPO zusteht. Ein Gesuch von mir wurde von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen. Meine Beschwerde dagegen wurde vom Zürcher Obergericht ebenfalls abgewiesen. Dies obwohl die von David Gibor vorgeworfenen Straftatbestände von der Zürcher Justiz nicht als Bagatelldelikte eingestuft werden.

Nicht einmal eine Beratung  bekomme ich. Stattdessen darf ich als juristischer Laie auf eigene Faust um einen Pflichtverteidiger kämpfen. Alleine das ist schon eine Zumutung, wenn man bedenkt, dass der Bundesrat Asylbewerbern von sich aus kostenlose Rechtsberater und Rechtsvertreter zur Seite stellen will.

Mir als Schweizer können je nach Verfahrensausgang sogar die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden, dass ich um einen Pflichtverteidiger ersucht habe. Ein Gericht, welches einem Angeklagten einen Pflichtverteidiger verweigert, ist nicht fair und aus rechtsstaatlicher Sicht anzuzweifeln. Entsprechend fragwürdig ist bei einem Verfahren ohne Pflichtverteidiger und solch unfairen Richtern natürlich auch der Verfahrensausgang.

Obwohl es ohne Anwalt und Kenntnis der Rechtslehre keineswegs einfach ist, werde ich wahrscheinlich eine Beschwerde in Strafsachen gegen dieses Urteil beim Bundesgericht erheben. Dies in der Hoffnung, dass darüber nicht der grüne Bundesrichter Christian Denys entscheidet. Ich schätze ihn aufgrund meiner Erfahrung als politischen Richter ein, der Parteipolitik auf dem Richterstuhl betreibt. Wenn er entscheidet, ist zu befürchten, dass er mir einfach das Beschwerderecht verweigert. Dazu findet sich sicher irgend eine Formalie, die ich als juristischer Laie nicht kenne und aus der er mir einen Strick drehen kann. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Argumente und Einwände bei der bisherigen Urteilssprechung noch nicht einmal im Ansatz berücksichtigt wurden. Sie wurden entweder komplett ignoriert, als Ausflüchte abgetan oder aber mir wurde einfach das Beschwerderecht abgesprochen. Beim Kristallnacht-Tweet hat mir Denys „Legitimierung des Holocaust“ vorgeworfen, was ein absoluter Schwachsinn ist. Selbst die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte auf diesen Blödsinn, den ich ebenfalls Gibor zu verdanken habe, anfänglich gar nicht eingehen. Aber mit so etwas kommen Schweizer Bundesrichter immer wieder durch, da gegen ihre offensichtlichen Fehlurteile mangels Verfassungsgericht nicht wirksam vorgegangen werden kann.

Dass viele Schweizer Bundesrichter verkappte Politiker sind, fällt bei Abstimmungskämpfen immer wieder auf. Dies indem sich Bundesrichter und ehemalige Bundesrichter bei Abstimmungskämpfen immer wieder als Amtspersonen oder ehemalige Amtspersonen in die öffentliche Diskussion einmischen und sich für Abstimmungskampagnen einspannen lassen. Probleme mit der Objektivität scheinen jedoch nicht nur einzelne Bundesrichter zu haben, wie der Beschluss des Zürcher Obergerichts betreffend Pflichtverteidiger zeigt.

Herabsetzende und ehrverletzende Beleidigungen im Beschluss des Zürcher Obergerichts

Wer im Kanton Zürich einen Pflichtverteidiger verlangt, muss offensichtlich mit Beleidigungen rechnen. Weil ich als Beschuldigter in einem von David Gibor gegen mich angestrengten Verfahren einen Pflichtverteidiger verlange, unterstellen mir Richter vom Zürcher Obergericht „psychische Auffälligkeiten“ wie einen „Hang zum trölerischen Prozessieren“ und eine auffällige „Aversion“ gegen Behördenvertreter.

Zürcher_Obergericht
Aus dem Beschluss des Zürcher Obergerichts (Seite 5 oben)

Wie diese frechen Richter darauf kommen mir solches zu unterstellen, ist mir schleierhaft. Der Vorwurf der „Aversion“ gegen Behördenvertreter ist lächerlich. Ich war als Schulpfleger ja selber ein Behördenvertreter. Genauso gut könnten sie einem Zahnarzt eine Aversion gegen Zahnärzte unterstellen. Ich verlange ja nur einen Pflichtverteidiger! In einem Rechtsstaat sollte es üblich sein, dass ein Beschuldigter in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger bekommt, wenn er sich keinen Anwalt leisten kann! Diese Richter haben offensichtlich ein Problem mit Leuten, die in einem Strafverfahren auf einen Pflichtverteidiger bestehen. Dabei ist es normal, dass jemand, der schwerwiegender Vergehen beschuldigt wird, einen Verteidiger will.

Auffällig ist hier vor allem etwas, die Abneigung und Voreingenommenheit der Zürcher Oberrichter mir gegenüber. Diese ist in Form der völlig unnötigen Beleidigungen und herablassenden Bemerkungen im Beschluss des Zürcher Obergerichts erkennbar. Die Voreingenommenheit dieser Richter scheint so stark zu sein, dass sich mir die Frage stellt ob das Zürcher Obergericht überhaupt in der Lage ist, mir ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Die Beleidigungen zeugen von der Emotionalität der Richter und deren Voreingenommenheit mir gegenüber. Sie deuten darauf hin, dass der Beschluss des Zürcher Obergerichts auf einem emotionalen Bauchentscheid beruht. Es hat jedenfalls nichts Sachliches an sich, jemandem, der in einem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger verlangt „einen Hang zu trölerischem Prozessieren“ zu unterstellen. Das ist einfach nur eine infame Provokation von Leuten, die wissen, dass sie am längeren Hebel sitzen und sich solche Frechheiten offensichtlich erlauben können.

Ich frage mich aus welcher Motivation heraus diese Leute entschieden haben Richter zu werden. Gutes tun und die Welt verbessern wollen, kann es nicht sein. Die Beleidigungen zeugen davon, dass sie Freude daran haben mich herabzusetzen und zu beleidigen. Das deutet auf einen Hang zu Sadismus und Niedertracht hin.

Empathie für mich, das was mir widerfahren ist und für meine Situation haben sie jedenfalls keine. Diese Richter sollten wegen eines Tweets öffentlich in den Zeitungen fertiggemacht, deswegen entlassen, verhaftet und verurteilt werden. Weiter sollten sie deswegen jahrelang namentlich in den Medien auf rufschädigende Weise genannt werden, weil andere Richter entschieden haben sie seien jetzt wegen des Tweets eine Person der Zeitgeschichte. Dann würden Sie merken, was mir passiert ist und was ich seit bald vier Jahren durchmache. Es waren im Übrigen die Zürcher Justizbehörden, die eineinhalb Jahre brauchten um mich wegen eines Tweets anzuklagen und dann noch ein weiteres halbes Jahr benötigten bis es endlich einmal zur erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung kam. Das noch bezüglich dem Wort „trölerisch“!

Ich habe inzwischen starke Zweifel daran, ob die Schweiz noch Rechtsstaat genug ist um faire Verfahren gewährleisten zu können. Wir haben in der Schweiz leider ein Rechtssystem, welches das Unrecht zulässt, welches mir gerade widerfährt.

Nachfolgend findet ihr folgende Unterlagen:

Den Plichtverteidiger benötige ich wegen den zwei folgenden im Auftrag von David Gibor gegen mich eingereichten Strafanträge:

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Ein Gedanke zu „Wie die Justiz Schweizern einen Pflichtverteidiger verweigert“

  1. Herr Müller, diese Richter haben Sie von Anfang an vorverurteilt und jetzt sind Sie wie ein rotes Tuch für die. Fairness und Objektivität können Sie von denen nicht erwarten. Das ist leider so. Falls es Sie tröstet, es geht auch anderen so. Sie sind nicht der Einzige, der in der Schweiz mit Rechtsverweigerung und unfairen Richtern konfrontiert ist. Diesen Richtern fehlt es am nötigen Horizont um nachvollziehen zu können, was Sie durchmachen. Die leben in ihrer eigenen kleinen Welt und sind von sich dermassen überzeugt, dass sie berechtigte Kritik als Angriff auf ihre Integrität auffassen. Dementsprechend reagieren sie auf Menschen wie Sie, die sich nicht alles gefallen lassen. Da Justizopfer keine Lobby in der Schweiz haben, können sie auch nicht auf Unterstützung hoffen, so wie das Asylbewerber können.

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