Islamistischer Terror

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Dezember 2010 | 3.568 mal gesehen

Der islamistische Terror geht weiter. Am 3. Adventssamstag hat sich Taimur Abdel Wahab beim Weihnachtsmarkt in Stockholm in die Luft gesprengt. Einen Tag später wäre er 29 Jahre alt geworden. Er hinterlässt eine Ehefrau und drei Kinder. Glücklicherweise explodierten nicht alle Rohrbomben, die er an sich trug, sonst hätte es ein vorweihnachtliches Blutbad gegeben.

TaimurvAbdel Wahab

Taimur Abdel Wahab kam als Flüchtling aus dem Irak nach Europa und lebte in England. Dort studierte er an der Universität Bedfordshire in Luton. Offenbar war er äusserlich integriert und lebte ein scheinbar unauffälliges Leben. Die Sicherheitsbehörden wurden jedenfalls erst nach dem Anschlag auf ihn aufmerksam. Damit hat er mit den Attentätern von 9/11 etwas gemeinsam. Auch sie lebten in Europa und studierten an einer Universität. Offenbar gehörte auch er dem Kreis junger fundamentalistischer Muslime an, welche die islamische Weltherrschaft anstreben. Luton ist eine islamistische Hochburg. 

Nach dem Angriffskrieg der Amerikaner, welcher mit dem Sturz des Diktators Saddam Hussein endete, wurde der Irak von einer Welle des Terrors erschüttert. Dabei mischten auch Islamisten von Al-Kaida  mit. Ich vermute,  dass Taimur Abdel Wahab von diesen Ereignissen traumatisiert war und in Europa eine Art Kulturschock erlitten hat.  Dies machte ihn wahrscheinlich empfänglich für die Hasstiraden von in Europa geduldeten Hasspredigern. So geriet er möglicherweise in die Hände der Islamisten. Die machen bekanntlich den Westen für das Elend islamischer Länder verantwortlich. So auch für das Elend im Irak. Möglicherweise konnten sie ihn so für ihren Kampf gewinnen und zur menschlichen Bombe machen. Um das Problem zu lösen müsste man also endlich über die Grenzen von Religionsfreiheit sprechen und islamistische Hassprediger und gefährliche Gruppen konsequent aus dem Verkehr ziehen.

Es ist höchste Zeit, dass Wissenschaft und Politik dieses Tabuthema endlich ernst nehmen und reagieren. Solange man diese Extremisten im Namen der Toleranz einfach machen lässt und das Thema islamischer Terrorismus unter dem Kapitel „Islamophobie“ abhakt, wird es in Europa weitere Terroranschläge geben. Das ist keine Frage. Trotz Dialog gibt es immer noch genügend Reibungsflächen zwischen einer liberalen Gesellschaft und einer strenggläubig theokratischen Gesellschaft. Um die Gefahr zu bannen müsste sich die liberale Gesellschaft der Theokratischen unterwerfen und sämtliche Freiheits- und Menschenrechte zugunsten eines strengen Glaubens aufgeben. Der Terror wäre dann nicht mehr so explosiv, er würde dann in Form von Freiheitseinschränkungen und einem mittelalterlichen Strafsystem fortfahren (siehe folgendes Bild).

Shariah for the Netherlands

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Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Dezember 2010 | 3.963 mal gesehen

Am vergangenen Mittwoch wurde Micheline Calmy-Rey (SP) zur Bundespräsidentin gewählt. Sie erhielt nur 106 von 189 gültigen Stimmen und brach damit den historischen Negativrekord aus dem Jahr 1920. Damals wurde Edmund Schulthess (FDP) mit 136 Stimmen zum Bundespräsidenten gewählt.

Meine Gedanken zur Wahl von Calmy-Rey sind gemischt. Ich halte sehr wenig von Calmy-Rey. Als Aussenministerin hat sie meiner Meinung nach viel getan um das internationale Image unseres Landes nachhaltig zu schädigen. Wie man so eine Person zum Dank für diese grandiose Fehlleistung auch noch mit dem Amt des Bundespräsidenten ehren kann ist mir schleierhaft. So eine Wahl kommt einer Abwertung des Bundespräsidentenamts gleich.

Andererseits könnte sich eine Bundespräsidentin Calmy-Rey für die SVP als Segen erweisen. 2011 sind Bundesratswahlen.  Calmy-Rey wird es bestimmt auch im kommenden Jahr fertig bringen dem Volk auf die Nerven zu gehen.  😉

Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Dezember 2010 | 2.948 mal gesehen

Die Gegner der Ausschaffungsinitiative behaupteten, dass die Initiative verfassungswidrig sei. Sie begründeten ihre Behauptung mit dem Gleichbehandlungsgebot und dem Diskriminierungsverbot. Dieses ist in Artikel 8 der Bundesverfassung geregelt. Er besagt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind und niemand diskriminiert werden darf.

Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.


Die Behauptung der Gegner der Ausschaffungsinitiative ist jedoch falsch. Es gibt einen Unterschied zwischen einen Inhaber eines Schweizer Passes und dem Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung. Eine Aufenthaltsbewilligung kann entzogen bzw. nicht mehr verlängert werden. Ein Schweizer Pass ist jedoch mit dem Schweizer Bürgerrecht verbunden. Das Schweizer Bürgerrecht kann lediglich durch Verwirkung, Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht, Nichtigerklärung oder Entzug des Schweizer Bürgerrechts verloren gehen.

Hier die Regelung zum Verlust des Schweizer Bürgerrechts im Detail:

Das Schweizer Bürgerrecht verwirkt nach Artikel 10 des Bürgerrechtsgesetzes, wer im Ausland als Kind eines schweizerischen Elternteils geboren wird, neben der schweizerischen noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt und bis zur Vollendung des 22. Altersjahres keiner schweizerischen Behörde im Ausland oder Inland gemeldet worden ist oder sich selber gemeldet hat oder schriftlich erklärt hat, das Schweizer Bürgerrecht beibehalten zu wollen. Personen, welche das Schweizer Bürgerrecht verwirkt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Wiedereinbürgerung beantragen.

Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland wohnhaft sind und neben der schweizeri-schen noch eine zusätzliche Staatsangehörigkeit besitzen (bzw. eine solche zugesichert haben), können bei der zuständigen schweizerischen Auslandvertretung nach Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzesein Gesuch um Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht stellen. Das Gesuch wird via Bundesamt für Migration an die für die Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht zuständige Behörde des Heimatkantons weiter geleitet.

Wer sich eine Einbürgerung durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen hat, riskiert, dass seine Einbürgerung nach Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes nichtig erklärt wird. Dies ist bis zu fünf Jahre nach der Einbürgerung möglich.

Einem Doppelbürger kann das Schweizer Bürgerrecht nach Artikel 48 des Bürgerrechtsgesetzes entzogen werden, wenn sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist. Der Entzug des Schweizer Bürgerrechts ist jedoch nur in einem gravierenden Fall denkbar, so z.B. gegenüber einem verurteilten Kriegsverbrecher.


Laut Bundesgericht verletzt ein Entscheid oder Erlass das Rechtsgleichheitsgebot im Sinne von Artikel 8 Absatz 1, wenn er rechtliche Unterscheidungen trifft, für die ein vernünftigter Grund in den zu regelnden Verhältnissen nicht ersichtlich ist, oder Unterscheidungen erlässt, die sich aufgrund der Verhältnisse aufdrängen. Wenn die Verfassung eine Abweichung vorsieht, ist ein  Grund für eine rechtliche Unterscheidung gegeben.

Somit ist nicht jede unterschiedliche Behandlung eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung! Eine Ungleichbehandlung im Sinne von Artikel 8, Absatz 1 der Bundesverfassung liegt einzig dann vor, wenn die unterschiedliche Behandlung einer vernünftigen Rechtfertigung entbehrt.

Die Chinesen kommen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. November 2010 | 2.533 mal gesehen

Unlängst berichteten die Medien darüber, dass China zur zweitgrössten Wirtschaftsmacht der Welt aufgestiegen ist.  Damit hat China Japan auf Platz drei verwiesen. Die aufstrebende Wirtschaftsmacht China wird mittlerweile selbst für die grösste Wirtschaftsmacht, die USA zur Gefahr. Die Abwertung des Dollars führte bereits zu Diskussionen über die Ablösung des US-Dollars als internationale Leitwährung. Doch China schickt sich nicht nur an,  die Welt als Wirtschaftsmacht zu dominieren, auch die chinesische Armee kann sich mit Armeen von anderen Weltmächten messen.  China ist Atommacht und verfügt über eine gewaltige Armee. Damit kann China auch seinem Anspruch eine Weltmacht zu sein gerecht werden. Hier ein paar Impressionen dazu:

Aktionskunst

Imposanter Auftritt: Disziplin im Stechschritt

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Sternstunde Philosophie mit Tariq Ramadan

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. November 2010 | 9.372 mal gesehen

Tariq RamadanIch habe heute leider die Sendung Sternstunde Philosophie mit Tariq Ramadan verpasst. Ein Statement von Ramadan konnte ich aber noch hören. Ramadan sagte, dass auch in Ländern wie der Schweiz Leute wie Sklaven gehalten und ausgebeutet würden. Dann verwies er auf Frauen aus Osteuropa, die in der Schweiz als Prostituierte arbeiten.

Dieser Mann ist brandgefährlich. Ich befürchte, dass die Schöngeist-Akademiker nicht kapieren um was es dem Mann wirklich geht. Sie rühmen den Dialog mit dem Islam, hören aber offensichtlich nicht richtig hin, wenn die Muslime etwas sagen. Wenn ein Vertreter einer Religion über Prostitution spricht, dann hat dies meist einen moralisch-wertenden Aspekt. Wenn ich dann daran denke welche Sexualmoral in fundamentalistisch-religiösen Kreisen vorherrscht, stehen mir angesichts der Absichten religiöser Menschen die Haare zu Berge. Wir brauchen keine Gesellschaft, die von einer rigiden Sexualmoral geknechtet wird. Seht euch den Iran an! Wollt ihr das? Das Land wurde im Jahr 1979 in die gesellschaftliche Steinzeit zurück katapultiert.  Frauen sind seither Bürger zweiter Klasse und Homosexuelle werden öffentlich aufgeknüpft.

Der Islam hat ein Problem mit freier Sexualität und Menschenrechten. Männer dürfen mit mehreren Frauen schlafen, für Frauen gehört sich das nicht und Homosexualität ist verboten. Wo ist da die Gleichberechtigung? Wo sind die Menschenrechte? Aber sowas muss man ja mit jemanden, der glaubt nach Gottes Wort zu leben nicht diskutieren. Denn er weiss es ja besser. 😉

Hier mein Statement zur Prostitution, ich zähle mich zu den liberalen Denkern des 21. Jahrhunderts:

Prostitution ist nichts Schändliches und Amoralisches! Schändlich ist die Verachtung, welche religiöse Kreise und gewisse Kreise der Gesellschaft Prostituierten zukommen lassen. Schändlich ist die weltweite Diskriminierung von Prostituierten. Schändlich ist die verlogene Doppelmoral der religiösen Kreise. In der Schweiz hatten die meisten Männer bereits Erfahrungen mit einer Prostituierten. Sicherlich waren darunter auch schon religiöse Menschen wie z.B. Muslime. Öffentlich lästern diese Leute über die Sexindustrie und im Geheimen nutzen sie die Dienstleistungen der Erotik-Industrie – und wenn sie nur einen Pornofilm schauen um sich aufzugeilen.

Das älteste Gewerbe der Welt hat eine Berechtigung. Es hat der Menschheit mehr Gutes gebracht als alle Religionen zusammen. Bekämpft werden muss die Zwangsprostitution und der Menschenhandel. Gerade der Menschenhandel ist in vielen islamischen Ländern jedoch noch weit verbreitet. Dort ist es üblich, dass man minderjährige Mädchen gegen ein Brautgeld an einen älteren Verwandten verkauft, damit dieser sie ehelichen und vergewaltigen kann. Bereits Mani Matter hat dies in seinem Lied „Dr Sidi Abdel Assar vo El Hama“ thematisiert. Sowas muss mit aller Härte bekämpft werden. Die Schweiz sollte sich bei der UNO gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel einsetzen und sie sollte sich dafür einsetzen, dass auch islamische UNO-Mitgliedsstaaten die UNO-Menschenrechtskonvention einhalten.

Solange sich eine erwachsene Frau freiwillig entscheidet eine Zeit lang als Prostituierte zu arbeiten, ist das sicher nicht die Sache von irgendwelchen Sittenhütern oder Religionsvertretern! In einer liberalen Gesellschaft haben religiöse Schranken nichts zu suchen. Eingeschritten werden muss nur dann, wenn eine Notlage ausgenützt wird oder Zwang im Spiel ist.

Die Qualität der Moral und Ethik eines Menschen zeigt sich darin wie er mit anderen Menschen umgeht. Eine religiös motivierte Moral und Ethik ist verlogen und hat in einem säkularen Staat nichts verloren. Der Staat hat sich für eine liberale Gewerbeordnung, welche Prostitution miteinbezieht, einzusetzen. Die Rechte der Frauen schützt er am besten damit, indem er gegen Frauenhandel und Zwangsprostitution vorgeht und gesetzliche Voraussetzungen für eine saubere Prostitution mit der Möglichkeit für eine Altersvorsorge usw. schafft.

Erotik ist keine Schande! Eine Schande sind hingegen die verlogene religiöse Doppelmoral und religöse Schranken, die diskriminieren und Menschenrechte mit Füssen treten! Die verlogene Prüderie geht ja zuweilen sogar schon soweit, dass die Migrosbank bei der Werbung für ihre Privatkredite Kunstwerke zensiert. Siehe folgendes Bild:

Französische Revolution bei der Migrosbank

Beim Orginal sieht man die Brüste, bei der abgeänderten Variante der Migrosbank nicht. Offensichtlich entspricht die weibliche Brust nicht dem Leitbild der Migros. Man muss sich das einmal vorstellen, das Bild ist ein uralter Klassiker. Im 21. Jahrhundert meint die Migrosbank diesen zensieren zu müssen. Ist das die moderne Wirtschafts-Ethik oder Angst vor religiöser Prüderie??? Zum Glück sind wenigstens die Privat- und Investment-Banker nicht so kleinkariert wenn sie das Geld ihrer Kunden in den Bordellen ausgeben. Okay, immerhin haben sie auch die Waffen wegzensiert und den Leuten ein neues Outfit verpasst. Am besten hätten sie gleich ein anderes Bild genommen. Wäre authentischer und damit glaubwürdiger gewesen.

Die Massenmedien sind auf dem linken Auge blind

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. November 2010 | 3.395 mal gesehen

Die Massenmedien spielen bei der politischen Meinungsfindung eine wichtige Rolle. Mit ihrer Berichterstattung können sie die Meinungsbildung ihrer Leser beeinflussen. Sie können den Lesern z.B. bestimmte Informationen vorenthalten (Gatekeeper-Funktion) oder mittels Agenda-Setting (priorisieren von bestimmten Themen) und Framing (subjektive Interpretation von Ereignissen) die Öffentliche Diskussion mitbestimmen bzw. mitbeeinflussen.

Ein aktueller Fall zeigt wie Massenmedien das politische Geschehen beinflussen. Linksextreme veranstalteten gestern in Zürich eine unbewilligte Demonstration gegen die Ausschaffungsinitiative. Dabei kam es zu Ausschreitungen und die Polizei musste einschreiten. In den Online-Ausgaben von 20min und Tagi (Tamedia) und Blick (Ringier) sowie der NZZ kann man jedoch keine Berichterstattung über dieses Ereignis finden.

Anders war es als am 11.10.2010 Rechte in Langenthal gegen den Bau eines umstrittenen Minaretts protestierten. Darüber wurde in den genannten Medien berichtet. Dies obschon es nicht zu Ausschreitungen kam!

Ich frage mich was das für eine Prioritätensetzung bei der Berichterstattung ist. Könnte es sein, dass die Medien deshalb kaum bis gar nicht über die unbewilligte Demo von gestern berichten weil das im Vorfeld der Abstimmung die Befürworter der Ausschaffungsinitiative stärken könnte?

Ich meine bei solchen Bildern muss sich ein Schweizer Stimmbürger doch wirklich fragen, wen die Linken vertreten:

Demo gegen Ausschaffungsinitiative

Auf einem der Transparente steht: „LASST UNS NICHT MIT DEN SCHWEIZERN ALLEIN!“ Auf einem weiteren steht „AUSSCHAFFEN ABSCHAFFEN“. Offensichtlich setzten sich die Linken für die Interessen von ausländischen Schwerverbrechern ein.  Jedenfalls wohl kaum für die Interessen von Schweizer Stimmbürgern.

CVP und FDP kämpfen gegen Ausschaffungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2010 | 3.836 mal gesehen

CVP und FDP erweisen ihrem Ruf als Wischiwaschi-Parteien einmal mehr alle Ehre. Die beiden Parteien haben eine Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP lanciert. Die Kampagne hat zum Ziel die Unterschiede zwischen Gegenvorschlag und Auschaffungsinitiative aufzuzeigen. Leider bleibt die Wahrheit dabei auf der Strecke. Die Kampagne von FDP und CVP ist genauso falsch wie der Gegenvorschlag.

Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung

Die Ausschaffungsinitiative will Ausländern, die ein Schwerverbrechen begangen haben oder unsere Sozialwerke missbrauchen die Aufenthaltsbewilligung entziehen und sie zurück in ihre Heimat schicken. Niemand muss in die Schweiz kommen um hier Schwerverbrechen zu begehen oder die Schweizer Sozialwerke zu missbrauchen.

Der Gegenvorschlag ist abzulehnen. Er enthält einen unnötigen Integrationsartikel und gesetzliche Bestimmungen, die Ausschaffungen unter bestimmten Umständen unmöglich machen. Die Befürworter des Gegenvorschlags behaupten in ihrer Kampagne, dass die Ausschaffungsinitiative nicht alle Schwerverbrechen abdecken würde. Sie verschweigen dabei, dass die Ausschaffungsinitiative dem Gesetzgeber ermöglicht den Strafenkatalog durch weitere Straftatbestände zu erweitern. Alle, die für Ausschaffungen sind, sollten den Gegenvorschlag ablehnen und die Ausschaffungsinitiative annehmen. Der Gegenvorschlag ist eine Mogelpackung, hinter welcher sich ein zahnloser Papiertiger verbirgt.

Demo gegen Ausschaffungsinitiative

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. November 2010 | 5.703 mal gesehen

Linksextreme veranstalteten heute in Zürich eine unbewilligte Demo gegen die Ausschaffungsinitiative. Dabei kam es zu Ausschreitungen und die Polizei musste einschreiten. Die Demonstranten disqualifizierten sich bei der Demo selbst. Neben den Ausschreitungen zeigten sie ein Transparent, auf dem Stand: „Lasst uns nicht mit den Schweizern allein„. (Siehe Bild) Wie blöd muss eigentlich sein um einen solchen Text auf ein Transparent zu schreiben?

Demo gegen Ausschaffungsinitiative

Den Linksextremen scheinen Schwerverbrecher und Sozialhilfe-Betrüger lieber zu sein als Schweizer. Man sollte diese Leute einmal ein paar Tage zusammen mit Kinderschändern, Mördern, Vergewaltigern und anderen Schwerverbrechern in eine Zelle sperren. Mal schauen ob diesen verblendeten Sozialromantikern danach ausländische Schwerverbrecher immer noch lieber als Schweizer sind. Möglicherweise könnte eine serienvergewaltigte Linksextreme dann anders denken. Dasselbe gilt für einen linken Schwarzblock-Chaoten, der von schwulen Schwerverbrechern vergewaltigt worden ist. Vielleicht würden nach solchen Erfahrungen auch einmal an die Opfer und nicht nur an die Täter denken.

Diese Demo zeigt einmal mehr, dass es ein JA zur Ausschaffungsinitiative braucht. Zumindest diesen Gegnern der Ausschaffungsinitiative sind Schwerverbrecher lieber als Schweizer.

4-Phasen-Reduit-Denken der Linken

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. November 2010 | 3.637 mal gesehen

Thilo Sarrazin, der Bestseller Autor des Buchs „Deutschland schafft sich ab“, trat am vergangenen Dienstag im Club des Schweizer Fernsehens auf. In der Sendung ging es um die Frage ob sich auch die Schweiz abschafft.

Zur Diskussion eingeladen waren neben Thilo Sarrazin der Schriftsteller Adolf Muschg, die Muslima Jasmin El-Sonbati, der Reallehrer Alain Pichard, Patrik Müller, Chefredaktor der Zeitung „der Sonntag“, und der Politgeograf Michael Hermann. Auffallend war, dass die meisten Diskussionsteilnehmer Linke waren. Sarrazin ist Mitglied der SPD, Adolf Muschg ist meiner Ansicht nach ein linker Schriftsteller, Alain Pichard ist ebenfalls bekenndender Linker und Patrik Müller von der Zeitung „der Sonntag“ ist meiner Ansicht nach dem linksliberalen Spektrum zuzuordnen. Ein Rechter ist er jedenfalls mit Sicherheit nicht.

Trotz linkslastiger Besetzung war der Club dennoch interessant. Bemerkenswert war die ehrliche Einschätzung von Alain Pichard. Er sprach in Bezug auf die Missstände bei der Migration von Ausländern vom 4-Phasen-Reduit-Denken der Linken. Ich habe ähnliche Erfahrungen mit Linken gemacht und finde diese Aussage sehr zutreffend. Aus diesem Grund will ich noch einmal explizit in meinem Blog auf diese Aussage aufmerksam machen. Damit auch Leute, die den Club nicht gesehen haben, mitbekommen was Alain Pichard gesagt hat.

Die vier Reduit-Phasen der Linken:

1. Phase:  Deckel drauf (Zensur, Ignoranz, Verschweigen)

2. Phase:  öffentliche Diffamierung (üble Nachrede, Unwahrheiten über jemanden erzählen, Intrigen, Verlogenheit, Ausgrenzung)

3. Phase: Diffamierung der Leute, die dem Kritisierten zustimmen.

4. Phase: Alle stimmen zu, springen auf den nicht mehr aufhaltbaren Zug und sagen:
„Ja, wir haben das doch schon immer gesagt.“

Die Linken kommen in der 4. Phase mit schlechten bzw,. unbrauchbaren Lösungsvorschlägen. Sie sagen man müsse halt noch mehr tun um Ausländer besser zu integrieren. Das heisst dann noch mehr Steuergelder verschwenden usw. Wenn man die Ausländergruppen differenziert betrachtet, fällt aber auf, dass sich gewisse Ausländergruppen, z.B. die Deutschen, mehr Mühe geben um sich zu integrieren und sich besser integrieren als dies andere Ausländergruppen tun. Ein ähnliches Muster sieht man in der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ des Bundes. Angesichts dieser Tatsache drängt sich die Frage auf, wie man mit diesen verschiedenen Ausländergruppen umgehen soll. Soll man wirklich allen eine unwiderrufbare Aufenthaltsbewilligung schenken? Soll man Schwerverbrecher tatsächlich nicht ausschaffen? Soll man einem Kinderschänder stattdessen noch einen Sprachkurs bezahlen, damit er die Kinder dann in deren Muttersprache ansprechen kann?

Am Schluss dieses Filmclips sagt Alain Pichard noch einen treffenden Satz. Er verweist auf den Irrweg der Linken und resigniert wie folgt: „Das ist eine Sache, da sind wir argumentativ verloren, denn wir kämpfen gegen die ‚besseren‘ Menschen.“ (=Gutmenschen)

Vor die Tür?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Oktober 2010 | 4.944 mal gesehen

Der folgende Film ist Teil einer Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP .

Handlung des Films: Ein ausländischer Schüler schneidet im Gesangsunterricht eine Grimasse und wird deshalb vom Lehrer aus dem Kassenzimmer geschickt. Kurz danach schickt der Lehrer auch gleich noch ein Mädchen aus dem Klassenzimmer, weil sie die Cousine des ausländischen Schülers ist.

Mit Filmen wie diesem  kämpft eine Gruppe von Schweizer Künstlern gegen die Ausschaffungsinitiative und den Gegenvorschlag. Die Künstler wollen, dass Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung gleich behandelt werden wie Schweizer mit Bürgerrecht. Dabei verkennen Sie den Unterschied zwischen Ausländern und Staatsbürgern.

Es ist legitim eine Aufenthaltsbewilligung für Ausländer, die sich in  unserem Land niederlassen, mit Auflagen zu verbinden. Eine denkbare Auflage könnte z.B. sein, dass man von Ausländern verlangt, sich an die in unserem Land geltenden Gesetze zu halten. Sanktionen gegen Verstösse dieser Auflage sind legitim. Es ist legitim Ausländern die gewährte Aufenthaltsbewilligung wieder zu entziehen, wenn diese schwere Verbrechen begangen haben. Die Schweiz hat nicht die Pflicht Schwerverbrecher von anderen Staaten aufzunehmen und damit die eigenen Bürger zu gefährden.

Natürlich gibt es auch kriminelle Staatsbürger. Ihnen kann man aber schlicht keine Aufenthaltsbewilligung entziehen. Zudem liegt ihre Heimat nicht im Ausland. Man kann kriminelle Staatsbürger nirgends hinschicken. Sie sind nicht aus dem Ausland in die Schweiz gekommen. Für mich ist klar, dass man in diesem Fall Ungleiches nicht gleich behandelt. Auch in anderen Bereichen gibt es eine Ungleichbehandlung. So müssen Ausländer z.B. keinen Militärdienst in der Schweiz leisten und haben dadurch bei Arbeitgebern Vorteile gegenüber Schweizer Staatsbürgern.

Was mich an der Kampagne dieser Künstlergruppe stört ist, dass sie falsche Tatsachen vorgaukelt. Rechtschaffende Ausländer, haben von der Ausschaffungsinitiative nichts zu befürchten. Einzig Ausländer, die schwere Verbrechen begangen haben oder unsere Sozialwerke missbrauchen, müssen sich vor der Ausschaffungsinitiative fürchten.

Diese Kampagne gegen die Ausschaffungsinitiative ist jedoch nicht nur wegen den vorgegaukelten falschen Tatsachen daneben. Sie vergleicht Mörder, Vergewaltiger, Schlägertypen und Räuber mit kleinen Kindern. Das ist äusserst geschmacklos. Mich erinnert diese Geschmacklosigkeit, an die Pinkelattacke des Schweizer Künstlers Thomas Hirschhorn. Auch diese war politisch motiviert und völlig daneben. Liebe Künstler, es ist eure Sache, wenn ihr euch mit Mördern, Kinderschändern, Vergewaltigern, Räubern und Sozialschmarotzern solidarisiert, doch lasst doch bitte die kleinen Kinder aus dem Spiel!