Wann verifiziert Twitter mein Konto?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. April 2015 | 2.483 mal gesehen

Das Zürcher Obergericht hat mich kürzlich zur Person der Zeitgeschichte erklärt. Damit hat es mich für die Journalistenmeute und alle, die mich namentlich diffamieren wollen, zum Abschuss freigegeben. Ich bin diesbezüglich jetzt vogelfrei und habe weniger Rechte als die für die Zeitgeschichte weniger relevanten Bürger der Schweiz. Ich habe darüber auf diesem Blog berichtet. Doch eine Frage bleibt noch offen. Wann verifiziert Twitter mein Twitter-Konto?

Da ich ja neuerdings eine Person der Zeitgeschichte bin, müsste mein Konto jetzt von Twitter verifiziert werden. Aber vielleicht wartet Twitter ja noch, bis die Urteile des Zürcher Obergerichts rechtskräftig werden, wer weiss. Wie Twitter die Verifizierung von Konten regelt, kann man übrigens hier nachlesen. Dort steht unter anderem dies:

Twitter verifiziert Accounts auf kontinuierlicher Basis, damit es für Nutzer einfacher wird, nach Personen und Marken zu suchen. Wir konzentrieren uns auf die gefragtesten Nutzer aus den Bereichen Musik, Film, Mode, Regierung, Politik, Religion, Journalismus, Medien, Sport, Wirtschaft und anderen wichtigen Bereichen. Wir aktualisieren ständig unsere Anforderungen für die Verifizierung. Hinweis: Für die Verifizierung wird weder die Follower- noch die Tweetzahl berücksichtigt.

Wir akzeptieren keine Verifizierungsanfragen aus dem allgemeinen Nutzerkreis. Wenn Du unter eine der genannten Kategorien fällst und Dein Twitter Account unseren Verifizierungskriterien entspricht, kann es sein, dass wir uns bald bei Dir melden.

Tja, da mich die Medien und die linken Richter der Schweiz zur öffentlichen Person gemacht haben, dürfte es wohl nur noch eine Frage der Zeit sein, bis mich Twitter adelt. Denn immerhin wurde ich ja laut Gerichtsentscheid zur Person der Zeitgeschichte, weil ich einen Blog und ein Twitterkonto habe.

Wer mir auf Twitter folgen möchte, kann dies hier tun. Ich publiziere dort wie auch hier auf meinem Blog meine Gedanken zum historischen und aktuellen Zeitgeschehen.

Grüner Politiker wegen Twitteraktivitäten verurteilt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. Oktober 2013 | 3.592 mal gesehen

Kürzlich wurde ein Grüner Politiker wegen mehrfacher übler Nachrede auf Twitter rechtskräftig verurteilt. Der Verurteilte hatte Tweets verfasst, die geeignet waren meinen Ruf zu schädigen. Es handelt sich dabei um ein Geschäftsleitungsmitglied der Grünen Partei des Kantons Zürich, welches auch Vorstandsmitglied der Jungen Grünen Schweiz und der Grünen der Stadt Zürich ist. Nach meinem Kenntnisstand ist das der erste Schweizer Politiker, der aufgrund von Äusserungen auf Twitter rechtskräftig verurteilt wurde.

Geschäftsleitungsmitglied der Grünen Partei des Kantons Zürich rechtskräftig wegen mehrfacher übler Nachrede verurteilt
Geschäftsleitungsmitglied der Grünen Partei des Kantons Zürich rechtskräftig wegen mehrfacher übler Nachrede verurteilt

Ausser der Vorstrafe,  der Verfahrenskosten, einer Genugtuung an mich und der Übernahme meiner Kosten im vierstelligen Bereich dürfte der Grüne Politiker kaum Konsequenzen zu befürchten haben. Es gibt in der Schweiz mehrere vorbestrafte Politiker, die in einem Kantonsrat oder gar im Nationalrat sitzen. Ein SP-Politiker wurde trotz seiner Vorstrafe wegen Hausfriedensbruch in den Nationalrat gewählt und zum Geschäftsleitungsmitglied seiner Partei ernannt.

Nachtrag vom 8.10.2013 aus aktuellem Anlass:
Die Berichterstattung des staatlichen Schweizer Radios SRF 1 hat mich veranlasst eine Stellungnahme abzugeben.

Tweet von Lukesoundsystem

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. Juli 2013 | 2.246 mal gesehen

Am 2. Januar 2013 äusserte der anonyme Twitterer «Lukesoundsystem», der sich selber als «gewaltloser Sozialist» bezeichnet, in einer Diskussion auf Twitter die folgende Aussage:

Lukesoundsystem_KKW

Mit KKW’s sind Kernkraftwerke gemeint. Aufgrund dieser Aussage wurde eine Strafanzeige gegen Lukesoundsystem eingereicht. Die Aargauerzeitung war eine von wenigen Zeitungen, die darüber berichteten. Unter anderem stand die Frage im Raum ob diese Aussage ein öffentlicher Aufruf zu einem Verbrechen ist. Das wäre nach StGB Art. 259 strafbar.

Im Schweizerischen Strafgesetzbuch Artikel 259 Absatz 1 heisst es:

Wer öffentlich zu einem Verbrechen auffordert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe verurteilt.

Die Anzeige wurde noch um den Tatbestand der Beschimpfung erweitert, weil Lukesoundsystem als er erfuhr, dass er angezeigt worden war, folgende Aussage twitterte:

Lukesoundsystem-Twitter

Wie inzwischen bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland das Verfahren gegen Lukesoundsystem noch im Januar 2013 mit einer Nichtanhandnahmeverfügung eingestellt. Das Verfahren wurde also bereits wenige Tage nach Einreichung der Strafanzeige eingestellt.

Die Medien berichteten nicht mehr darüber, obwohl die Begründung der zuständigen Staatsanwältin von allgemeinem öffentlichen Interesse ist. Dies insbesondere was StGB Artikel 259 angeht. Die Begründung der zuständigen Staatsanwältin lautet wie folgt, ich zitiere:

Wer öffentlich zu einem Verbrechen oder einem Vergehen mit Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen auffordert, macht sich der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit schuldig (Art. 259 StGB). Bestraft wird, wer auf eine unbestimmte Vielzahl von Menschen in einer Weise einwirkt, die geeignet ist, den Vorsatz zu Verbrechen oder gewalttätigen Vergehen zu wecken oder Gewalttaten auszulösen. Eine unter diesem Aspekt strafrechtlich relevante Äusserung muss eine gewisse Eindringlichkeit aufweisen, die nach Form und Inhalt geeignet ist, den Willen der Adressaten zu beeinflussen, um als Aufforderung zu gelten. Nicht schon jede im Gesamten der Ausführungen  nicht ins Gewicht fallende Bemerkung oder nach der Art der Äusserung nicht ernst zu nehmende Aussage genügt. Vorliegend handelt es sich um eine einzelne Äusserung, welche nicht an ein gezieltes oder bereits aufgeheiztes Publikum gerichtet war. Die beanzeigte Äusserung weist daher unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs nicht notwendige Eindringlichkeit auf, um als Aufforderung im tatbeständlichen Sinn zu gelten, weshalb auch eine Strafverfolgung wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit nicht in Frage kommt.

Ich denke, dass diese Begründung einer Staatsanwältin des Kantons Zürich von allgemeinem Interesse ist. Es ist wichtig, dass die Leute wissen, was nach Ansicht von Staatsanwälten strafbar ist und was nicht.

Michèle Binswangers Twitter-Favoritinnen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Oktober 2012 | 11.867 mal gesehen

Ich habe gerade einen Artikel auf drs.ch über 10 Twitterer, denen es sich zu folgen lohnen soll, gelesen. Im Artikel kommen auch drei Frauen vor, die von der Tagesanzeiger Journalistin Michèle Binswanger vorgeschlagen wurden.

Zitat SR DRS:

Am Donnerstagnachmittag um kurz vor halb 3 erreichte uns ein Tweet von Journalistin Michèle Binswanger. Sie hatte festgestellt, dass DRS 3 vor allem männliche Twitterer vorstellt. Darum baten wir sie um ihre Vorschläge für Frauen, denen es sich lohnt auf Twitter zu folgen. Hier ihre Vorschläge: @Phonebitch provoziert mit Mundmaske und verkauft sich als Telefonsexanbieterin. Zweiter Vorschlag, die linke Feministin @froumeier welche von sich behauptet «trotzdem nett zu sein». Schliesslich der dritte Vorschlag: @swissbitch666 welche «hammerharte Tweets über Sex, Gewalt und Politik» verspricht.

Interessant finde ich, dass Swissbitch666 zu den Favoritinnen von Michèle Binswanger gehört. Nicht etwa weil Swissbitch666 zu den Hauptakteurinnen des Kristallnacht-Shitstorms gegen mich gehörte und Binswanger den Artikel schrieb, der mein Leben veränderte. Nein, sondern wegen den Tweets. Gefallen solche Tweets Frau Binswanger wirklich? Stellen Sie sich einmal vor anstelle von „Katholikin“ würde z.B. „Musl…“ oder „Jü…“ stehen. Abgesehen davon, sind solche Tweets derb und sexistisch.

Offenbar arbeitet Swissbitch bei einer Versicherung:

Hier schreibt Swissbitch, was sie über ihren Personalchef und ihre Arbeitskolleginnen denkt:

Und so twittert sie über ihren Chef:

Ich bin fest davon überzeugt, dass ich als frauenfeindlicher Rassist betrachtet würde, wenn ich so obszön über Katholikinnen oder Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften schreiben würde. Möglicherweise könnte ich mit solchen Tweets sogar einen Feministinnen-Shitstorm gegen mich provozieren. Swissbitch666 kommt für solche Tweets hingegen sogar noch auf eine Liste von Frau Binswangers Favoritinnen. Erstaunlich! Mir haben die Medien im Kristallnacht-Shitstorm vorgeworfen, dass ich Bilder mit attraktiven Frauen mit Waffen auf Twitter gezeigt habe.

Bei den angesprochenen Bildern von attraktiven Frauen mit Maschinengewehren handelte es sich um Bilder aus diesem Youtube-Film:

So hatte ich aus dem Video z.B. dieses Bild publiziert:

Ich habe die Bilder und das Youtube-Video auf Twitter publiziert, weil ich für Gleichberechtigung bin. Das beinhaltet eben auch die Möglichkeit für Frauen Wehrdienst zu leisten. Was ist an dieser Haltung so schlimm, dass es sogar in den Medien publiziert werden musste???

Manchmal habe ich den Eindruck, dass es in unserer Gesellschaft akzeptiert ist, wenn Frauen vulgär und obszön schreiben. Michèle Binswanger scheint jedenfalls zu gefallen was Swissbitch666 so schreibt. Männer müssen hingegen mit Angriffen von Feministinnen und Moralisten rechnen, wenn sie ebenso schreiben.

PS: Swissbitch666 ist übrigens nach eigenen Angaben SP-Mitglied, könnte einigen Indizien zufolge in der Stadt Zürich wohnen und/oder arbeiten und heisst möglicherweise Suter.

Wer weiter forschen will, kann ja bei der SP der Stadt Zürich nachfragen wieviele Frauen namens Suter Mitglied in der Stadtpartei sind. Wenn es mehrere sind, sollte ein Augenschein bzw. eine Begutachtung der Frauen weiterhelfen. Am besten geht ihr beim SP-Sekretariat vorbei und sagt, ihr seid ihr Jugendfreund und würdet sie für ein Klassentreffen suchen. Es dürfte eine jüngere Frau sein, die noch sexuell aktiv ist. Ausserdem dürfte sie eher schlank und keine Katholikin sein. Im Zweifelsfall kann ein Gespräch mit den Damen zielführend sein. Man könnte z.B. fragen ob sie bei einer Versicherung arbeitet, ob sie twittert, was sie von der SVP hält, ob sie bereit wäre in einem Porno mitzumachen oder einem in den Swingerclub begleiten möchte, beim Sex gerne mal geohrfeigt wird (siehe ihre Tweets) usw.

Was Twitter so gefährlich macht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. August 2012 | 5.733 mal gesehen

Der Journalist Christof Moser verfasste am  letzten Samstag einen Artikel zum Thema „was Twitter so gefährlich macht“.  Im Artikel warf er mir Dummheit vor und unterstellte mir über eine Kristallnacht fabuliert zu haben.

Zitat Christof Moser:
„Besonders gnadenlos bestraft Twitter Dummheit. Dummheit am Stammtisch ist begrenzt – auf den Stammtisch. Dummheit, verpackt in einen Tweet, ist unbegrenzte Dummheit. Wer in seinen Tweets von einer Kristallnacht gegen Moscheen fabuliert, kann ebenso gut auf einem belebten Platz den Arm zum Hitlergruss ausstrecken und auch noch das Fernsehen einladen. Müllers Kristallnacht-Tweet ging an 400 Follower. 12 Stunden später hatten 40 000 Leute seinen Tweet gelesen. Dummheit gleich Shitstorm gleich Medienaufmerksamkeit: So lautet die Gleichung, vor der kein kopfloser Twitterer sicher ist.“ Quelle

Die Analyse von Moser ist falsch.  Moser’s üble Nachrede ist dumm, anmassend und dreist und seine Aussage mit den Worten „Kristallnacht“ und „Hitlergruss“ völlig daneben. Moser versucht davon abzulenken, wie es wirklich abläuft. Es ist nicht so, dass auf  Twitter jeder einfach so mitbekommt, was ein anderer schreibt.  Theoretisch kann zwar jeder, der einem anderen Twitterer folgt, mibekommen was dieser schreibt, doch die Praxis sieht anders aus. Die Chance einen Tweet einer Zielperson mitzubekommen, ist dann am höchsten, wenn man gerade zu dem Zeitpunkt online ist, wenn diese etwas schreibt.

Auf Twitter ist es jedoch üblich,  dass man mehreren Leuten gleichzeitig folgt. Man wird deshalb mit einer Fülle von Tweets eingedeckt. Das bedeutet, dass man viele  Tweets gar nicht zu sehen bekommt, wenn man längere Zeit nicht online ist. Es sei denn, man folgt Leuten, die kaum etwas schreiben oder sucht gezielt nach einzelnen Tweets von bestimmten Personen.

Tweets verschwinden relativ rasch wieder aus der Timeline indem sie von anderen Tweets verdrängt werden. Weil viele Tweets von verschiedenen Personen gleichzeitig kommen, ist es auf Twitter schwer einer Konversation zu folgen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn man zeitgleich online ist. Man bekommt Dialoge zum Teil nur bruchstückhaft mit. Deshalb vermutlich, beschwerte sich Frau Michèle Binswanger auch schon mal bei mir, als ich mit ihr auf Twitter diskutierte.

Die Tatsache, dass sich neben vielen Politikern auch viele Journalisten auf Twitter tummeln, macht Twitter so gefährlich. Ein Artikel der NZZ weist darauf hin, dass der Microblogging-Dienst Twitter für viele Journalisten zum unerlässlichen Arbeitswerkzeug geworden ist. Ohne Journalisten würden einzelne Tweets in der Masse untergehen ohne jemals wirklich zum Thema zu werden. Ich selbst hatte mehrere Journalisten unter meinen Followern. Neben Frau Binswanger hatte ich u.a. auch Kontakt mit Markus Gilli von Tele Züri.

Die Journalisten werden zudem von einem Heer von anonymen Denunzianten mit Informationen versorgt. Praktisch jeder rechte Politiker hat linke Follower, die beobachten was er schreibt. Diese Follower suchen akribisch genau nach Tweets, die sie aus dem Kontext gerissen, dem Politiker anlasten können. Wenn Sie etwas gefunden haben, informieren diese Denunzianten Journalisten, welche dann eine Story schreiben. Der linke Gesinnungsjournalismus nimmt Hinweise noch so gerne auf. Frau Binswanger erhob in ihrem Artikel vom 24.06. 2012 schwere Vorwürfe gegen mich ohne jemals irgendeinen Kristallnacht-Tweet auf meiner Timeline gesehen zu haben. Sie hat auch nie mit mir über den Vorwurf gesprochen.

Es ging ihr offenbar  einfach darum einmal etwas über „braune SVP- Heinis“ zu schreiben.

Es war übrigens nicht das erste Mal, dass gezielt versucht wurde mich mit Hilfe der Gesinnungsmedien fertig zu machen. Bereits Ende Mai 2012 geriet ich ins Visier der Medien. Es ging damals um eine Diskussion, die ich mit der Berner FDP-Politikerin Claudine Esseiva hatte. Es ging bei dieser Diskussion um die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“. Esseiva ist eine Gegnerin der Initiative und ich ein Befürworter. Ich habe zum Thema Abtreibungsfinanzierung schon mehrere Blog-Artikel geschrieben.

Der Blick berichtete damals in einem einseitigen Artikel, bei dem vor allem Esseiva ihre Argumente darlegen konnte über die Sache. Ich und andere Befürworter der Initiative wurden als Beispiele für eine wüste Diskussion herangezogen, die angeblich auf Twitter und Facebook toben würde. Schon damals wurde ich vom Blick ungefragt mit Foto, Name und Vorname abgebildet.

Aus dem einseitigen Zeitungsartikel im Blick ging nicht hervor, weshalb ich für die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ bin. Deshalb möchte ich das hier nochmals klarstellen. Ich finde es unverantwortlich, den Leistungskatalog der Grundversicherung in Zeiten von steigenden Krankenkassenprämien mit Leistungen zu erweitern, die nicht für Krankheiten sind. Schwangerschaft ist aus meiner Sicht keine Krankheit. Zudem kostet eine Abtreibung innerhalb der ersten Wochen ca. CHF 600.00 und je länger man zuwartet später etwas mehr. Die gesetzliche Mindestfranchise beträgt CHF 300.00. Somit würde ein Paar selbst bei einer Ablehnung der Initiative etwa die Hälfte der Kosten selber tragen müssen. Profitieren würden vor allem Paare, die mit der Abtreibung länger zuwarten. Das ist jedoch nicht wünschbar, weil sich der Fötus weiter entwickelt und einem Baby immer ähnlicher wird. Ich denke deshalb, dass es für ein Paar zumutbar ist, die Kosten selber zu tragen. Zumal es eine Schwangerschaft mit Verhütung hätte verhindern können. Meiner Meinung nach sollte die Krankenkasse die Kosten einer Abtreibung nur übernehmen, wenn es gesundheitliche Gründe dafür gibt oder es sich bei der Frau um ein Vergewaltigungsopfer handelt.

Wie meine Geschichte zeigt, sind die Medien schnell bereit etwas zu schreiben, wenn sie damit einem rechten Politiker schaden können.  Bei linken Politikern sind die Medien zurückhaltender. Wenn zum Beispiel David Roth, Präsident der JUSO, auf Facebook dazu aufruft die Durchsetzungsinitiative der SVP auf kindische Art zu sabotieren, dann wird das folgende Bild von den linken Gesinnungsmedien bewusst nicht gezeigt, obwohl sie davon Kenntnis haben.

Dasselbe gilt für Tweets des Stadtzürcher Jungpolitikers Marcel Bührig von den Grünen. Dieser kann auf Twitter „wiederholt“ massive Beleidigungen ausstossen ohne dafür in den Medien zu erscheinen.

Nach meiner Erfahrung ist es so, dass linke Gesinnungsmedien zusammen mit Linken auf Twitter gezielt Jagd auf Aussagen von rechten Politikern machen um diese dann medial fertig zu machen. Indem sie diesen Dummheit unterstellen und sie deren Aussagen aus dem Kontext reissen, falsch wiedergeben und verdrehen. Twitter eignet sich dazu vorzüglich. Mit dem gezielten Auswählen von einzelnen Tweets kann man Aussagen komplett verdrehen und falsch wiedergeben. Es ist der Schweizer „Qualitätsjournalismus“, der Twitter so gefährlich macht.

Politische Gesprächskultur auf Twitter

Von Alexander Müller veröffentlicht am 19. August 2011 | 3.029 mal gesehen

Wer auf Twitter über Sport, technische Neuigkeiten oder über das spricht, was er gerade tut, der hat am meisten Follower. Wer hingegen seine Meinung zu einem politischen Thema äussert, der muss mit Beleidigungen, Diffamierung, Ausgrenzung, Ignoranz und wenigen Followern rechnen. Nur wer die Meinung des linken Mainstreams bestätigt, hat eine Chance auf mehrere Follower.  So sieht die Realität auf Twitter aus.

Ich finde die Ähnlichkeit dieser Realität auf Twitter zum Faschismus sehr bemerkenswert. Auch der Faschismus ist bekannt dafür, dass er Andersdenkende diffamiert, beleidigt, erniedrigt, isoliert und ausgrenzt. Es ist schlicht ein Armutszeugnis für die politische Gesprächskultur auf Twitter.

Ich bin jemand, der seit 1992 berufstätig ist, über ein grosses Allgemeinwissen verfügt, sich regelmässig weiterbildet,  über gute berufliche Qualifikationen verfügt und sich politisch sowohl auf seinem Blog als auch im realen Leben engagiert.

Trotzdem haben es offenbar selbst Jungpolitiker nötig mir ans Bein zu pinkeln, wenn sie mit meiner Ansicht nicht einverstanden sind. Das jüngste Beispiel ist mein Blogbeitrag über das Schutzalter für Prostitution. Dieser hat auf Twitter zu heftigen Reaktionen geführt. Leider nicht zu sachlichen. Statt eines argumentativen Dialogs wurde ohne mich in das Gespräch einzubeziehen über mich gelästert und geschimpft. Besonders verblüfft hat mich die EVP-Nationalratskandidatin Tania Woodhatch. Auch Sie liess sich dazu hinreissen, sich negativ über mich zu äussern. Dies obwohl ich ihren Politblog auf Politnews.ch aufgenommen hatte. Zu ihrer selbstdeklarierten weltoffenheit gehört offensichtlich auch die Ausgrenzung und Diffamierung von politisch Andersdenkenden.

Ist das die Diskussionskultur, die alle immer gerne hätten? Auffällig ist, dass diese schlechte Diskussionskultur vor allem von jenen gelebt wird, die regelmässig über den Stil der SVP lästern. Sie werfen der SVP vor, mit ihren Plakaten das Volk aufzuwiegeln. Selber üben sie aber einen Diskussionsstil, der von  Diffamierung und Ausgrenzung geprägt ist. Eben wie es im Faschismus gang und gäbe war.